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Allerheiligen
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34 Nr. 386Archivalieneinheit
1328 September 14 (an des heilgen cruces tag) 
Der Edelknecht Gerie von Wiedergrün verschreibt seiner Hausfrau Tylien als Morgengabe 5 Mark Silber Straßburger Gewichts auf die Mühle zu Durbach, wie er dieselbe bisher von den Grafen von Freiburg zu Lehen gehabt hat. Graf Konrad von Freiburg besiegelt diesen Brief. 
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34 Nr. 394Archivalieneinheit
1415 September 27 (uff den nehsten fritag vor sant Michels tag) 
Rudolf von Neuenstein verkauft Johann von Wiedergrün, Konventuale zu Allerheiligen, einen jährlichen Zins von 7 Schilingen und 3 Pfennigen von und ab Gütern in Durbach um 3 Pfund Straßburger Pfennige. 
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34 Nr. 395Archivalieneinheit
1501 Dezember 10 (uff frytag nehst noch unser lieben frowen tag der empfengniss) 
Das Kloster Allerheiligen verkauft der Elendenherberge zu Sraßburg einen jährlichen Zins von 9 Gulden von und ab des Klosters Weinzehnten in Durbach um 200 Gulden. 
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34 Nr. 382Archivalieneinheit
1626 März 15 
Vor dem Gericht zu Staufenberg verkaufen die Eheleute Theobald und Susanna Gustenhofer dem Hans Schaiblin ihren Rebhof zu Durbach um 2275 Gulden, unter genannten Bedingungen. 
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34 Nr. 398Archivalieneinheit
1626 September 9 
Das bischöfliche Straßburger Hofgericht entscheidet die Streitigkeiten zwischen dem Kloster Allerheiligen einerseits und der Gemeinde Durbach andererseits, wegen des von dem Kloster beanspruchten, von der Gemeinde jedoch bestrittenen Frucht- und Weinzehntens dahin, dass die Gemeinde Durbach verpflichtet sei, Frucht- und Weinzehnten an das Kloster zu bezahlen, für die bis jetzt seit Beginn des Prozesses entzogenen Zehnten Schadenersatz zu leisten, unter Verfällung in die Kosten. Die Gemeinde hat behauptet, dass sie nur zur Zahlung des Dreissigsten verpflichtet sei. 
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34 Nr. 399Archivalieneinheit
1626 September 9 
Das bischöfliche Straßburger Hofgericht entscheidet die Streitigkeiten zwischen dem Kloster Allerheiligen einerseits und der Gemeinde Durbach andererseits, wegen des von dem Kloster beanspruchten, von der Gemeinde jedoch bestrittenen Frucht- und Weinzehntens dahin, dass die Gemeinde Durbach verpflichtet sei, Frucht- und Weinzehnten an das Kloster zu bezahlen, für die bis jetzt seit Beginn des Prozesses entzogenen Zehnten Schadenersatz zu leisten, unter Verfällung in die Kosten. Die Gemeinde hat behauptet, dass sie nur zur Zahlung des Dreissigsten verpflichtet sei. 
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34 Nr. 396Archivalieneinheit
1629 April 24-1631 September 2 
Vor dem Gericht zu Staufenberg verpflichtet sich Susanna Beinhaimin, die Witwe von Johann Scheublin von Durbach, das den von letzterem von Jeremias Rebstock, fürstlich württembergischer Vogt zu Oppenau, dargeliehene Kapital von 200 Gulden bis zu seiner völligen Ablösung mit 10 Gulden zu verzinsen unter Verpfändung ihrer eigentümlichen Behausung zu Durbach. 
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34 Nr. 397Archivalieneinheit
1631 
Verzeichnis der Forderungen des Jeremias Rebstock von Straßburg an die Erben des verstorbenen Johann Schaiblin zu Durbach. 
Papier 
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34 Nr. 400Archivalieneinheit
1629 September 13 
Das erzbischöflich Mainzische Hofgericht verwirft die Appellation der Gemeinde Durbach gegen das Urteil des Straßburger Hofgerichts in ihrer Streitsache mit dem Kloster Allerheiligen wegen des von dem letzteren beanspruchten Frucht- und Weinzehnten. 
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34 Nr. 401Archivalieneinheit
1629 November 29 
Das Mainzer Hofgericht verkündet allen Pfarrern, Leutpristern usw. der Straßburger Diözese das in der Appellationssache der Gemeinde Durbach gegen Kloster Allerheiligen, den von der Gemeinde bestrittenen Zehntanspruch des Klosters Allerheiligen betreffend, ergangene Urteil, mit dem Ersuchen, das Kloster bei der Vollstreckung des Urteils zu unterstützen. 
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34 Nr. 402Archivalieneinheit
1629 November 29 
Das Mainzer Hofgericht verkündet allen Pfarrern, Leutpristern usw. der Straßburger Diözese das in der Appellationssache der Gemeinde Durbach gegen Kloster Allerheiligen, den von der Gemeinde bestrittenen Zehntanspruch des Klosters Allerheiligen betreffend, ergangene Urteil, mit dem Ersuchen, das Kloster bei der Vollstreckung des Urteils zu unterstützen. 
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34 Nr. 403Archivalieneinheit
1646 
Aufzeichnung über eine von dem Stadthalter (zu Durbach) auf dem Totenbette gemachte Aussage, seine Bereitwilligkeit zur Leistung des Zehntens betreffend. 
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34 Nr. 404Archivalieneinheit
1646 Januar 31 
Bischof Johann Heinrich von Basel bestätigt, nachdem die Gemeinde Durbach gegen die von geistlichen Gerichten zu Straßburg und Mainz in ihren Zehntstreitigkeiten mit dem Kloster Allerheiligen an den päpstlichen Stuhl appelliert hat, als päpstlicher Delegat die von den Vorinstanzen gefundenen Urteile. 
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34 Nr. 405Archivalieneinheit
1647 Februar 5 
Die Vormundschaft der Kinder des verstorbenen Freiherrn Heinrich Karl von Orscelar verpflichtet sich mit Zustimmung des Markgrafen Wilhelm von Baden als Lehnsherrn, von sämtlichen im Bezirk der Gemeinde Durbach belegenen freiherrlichen Lehengütern den völligen Zehnten an das Kloster Allerheiligen zu geben. 
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34 Nr. 406Archivalieneinheit
1647 Februar 5 
Markgraf Wilhelm von Baden-Baden bewilligt, dass Dr. med. Johann Kiefer, fürstlicher Leibmedicus, von seinen in dem Bezirk der Gemeinde Durbach belegenen Lehengütern dem Kloster Allerheiligen den Zehnten reicht und dehnt diese Bewilligung auf sämtliche in dem genannten Bezirk liegenden Lehengüter aus. 
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34 Nr. 407Archivalieneinheit
1647 Februar 5 
Markgraf Wilhelm von Baden-Baden bewilligt, dass Dr. med. Johann Kiefer, fürstlicher Leibmedicus, von seinen in dem Bezirk der Gemeinde Durbach belegenen Lehengütern dem Kloster Allerheiligen den Zehnten reicht und dehnt diese Bewilligung auf sämtliche in dem genannten Bezirk liegenden Lehengüter aus. 
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34 Nr. 408Archivalieneinheit
1647 Februar 5 
Markgraf Wilhelm von Baden-Baden erläutert den unter dem gleichen Tag zwischen dem Kloster Allerheiligen und der Gemeinde Durbach getroffenen Vergleich dahin, dass diejenigen Güter, von welchen nur Gülten und Zinsen gezahlt werden, die aber sonst eigentümlich sind, den als Lehen und Afterlehen besessenen Gütern nicht gleichgestellt werden sollen, vielmehr zur Zehntreichung ohne weiteres verpflichtet sind. 
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34 Nr. 409Archivalieneinheit
1647 Februar 5 
Markgraf Wilhelm von Baden-Baden legt die zwischen dem Kloster Allerheiligen und der Gemeinde Durbach bestehenden Zehntstreitigkeiten, nachdem die Gemeinde einen dieserhalb vor dem geistlichen Gericht geführten Prozeß in drei Instanzen verloren hat, dahin gütlich bei, dass die Gemeinde Durbach sich verpflichtet, in Zukunft auch von denjenigen Zinken und Stücken, die in den ergangenen Urteilen noch ausgenommen sind, Zehnten zu bezahlen, wogegen das Kloster auf den Ersatz der seit Beginn des Prozesses verfallenen Zehnten und auf Ersatz der Gerichtskosten verzichtet. 
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34 Nr. 410Archivalieneinheit
1647 Februar 5 
Markgraf Wilhelm von Baden-Baden legt die zwischen dem Kloster Allerheiligen und der Gemeinde Durbach bestehenden Zehntstreitigkeiten, nachdem die Gemeinde einen dieserhalb vor dem geistlichen Gericht geführten Prozeß in drei Instanzen verloren hat, dahin gütlich bei, dass die Gemeinde Durbach sich verpflichtet, in Zukunft auch von denjenigen Zinken und Stücken, die in den ergangenen Urteilen noch ausgenommen sind, Zehnten zu bezahlen, wogegen das Kloster auf den Ersatz der seit Beginn des Prozesses verfallenen Zehnten und auf Ersatz der Gerichtskosten verzichtet. 
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34 Nr. 383Archivalieneinheit
1650 September 18-1650 Oktober 24 
Vor dem Gericht zu Straßburg verkaufen Christian Textorius, immatrikulierter Notar zu Straßburg, und sein Sohn Johann Textorius, ferner Johann Heckler, Schulmeister in Durbach als Beiständer und Bekannter an Wilhelm Hermann von Orscelar, Freiherr von Staufenberg einen näher beschriebenen Rebhof zu Durbach um 625 Gulden bar und gegen Übernahme einer Anzahl von Kurrentschulden des Verkäufers. 
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34 Nr. 390Archivalieneinheit
1655 März 5 
Freiherr Wilhelm von Orscelar zu Staufenberg, der in Durbach für die Herrschaft Staufenberg eine neue Pfarrei errichtet hat, verzichtet gegenüber dem condecimatorischen Kloster Gengenbach und Kloster Allerheiligen auf alle Ansprüche, an die demselben zustehenden Frucht- und Weinzehnten. 
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34 Nr. 392Archivalieneinheit
1655 März 5 
Freiherr Wilhelm von Orscelar zu Staufenberg, der in Durbach für die Herrschaft Staufenberg eine neue Pfarrei errichtet hat, verzichtet gegenüber dem condecimatorischen Kloster Gengenbach und Kloster Allerheiligen auf alle Ansprüche, an die demselben zustehenden Frucht- und Weinzehnten. 
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34 Nr. 387Archivalieneinheit
1656 Juli 16 
Das Kloster Allerheiligen tritt dem Freiherrn Wilhelm Hermann von Orscelar auf Staufenberg einen bei der Kirche zur Durbach gelegenen Bauplatz zur Errichtung eines neuen Pfarrhauses ab, gegen einen Kelleranteil unter der Herberge zum Ritter (in Durbach). 
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34 Nr. 391Archivalieneinheit
1658 April 10 
Der geistliche Rat des Bistums Straßburg bestätigt, auf Wunsch des Abts Anastasius von Allerheiligen, den aus Anlaß der Errichtung der Pfarrei Durbach von dem Freiherrn Wilhelm Hermann von Orscelar zu Stauffenberg bezüglich des Zehntrechts in der Herrschaft Stauffenberg (bezüglich des Zehntrechts in der Herrschaft Stauffenberg) zu Gunsten der Klöster Allerheiligen und Gengenbach ausgestellten Revers von 1655 März 5. 
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34 Nr. 393Archivalieneinheit
1658 April 10 
Der geistliche Rat des Bistums Straßburg bestätigt, auf Wunsch des Abts Anastasius von Allerheiligen, den aus Anlaß der Errichtung der Pfarrei Durbach von dem Freiherrn Wilhelm Hermann von Orscelar zu Stauffenberg bezüglich des Zehntrechts in der Herrschaft Stauffenberg (bezüglich des Zehntrechts in der Herrschaft Stauffenberg) zu Gunsten der Klöster Allerheiligen und Gengenbach ausgestellten Revers von 1655 März 5. 
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34 Nr. 384Archivalieneinheit
1669 Februar 19 
Vor dem Gericht zu Staufenberg verkaufen Ulrich Richard Fischer, Fiskal des kaiserlichen Hofgerichts zu Rottweil, ehevögtlicher Weis, und seine Hausfrau Maria Magdalena, geb. Schwerin genannt Hauserin, an Franz Melchior Newmetzler, Schaffner des Gotteshauses Allerheiligen und dessen Ehefrau Maria Dorothea Elisabetha, geb. Schwerin gen. Hauserin, den halben Teil an dem sogenannten Gültenhof zu Durbach um 420 Gulden und eine Discretion von 4 Dukaten. 
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34 Nr. 385Archivalieneinheit
1670 Februar 11 
Vor dem Gericht zu Staufenberg verkaufen die Eheleute Johann und Christina Monschein den Eheleuten Hans und Susanna Gräßel, Schneider zu Durbach, Haus, Hof und näher beschriebene Güter zu Durbach, um 280 Gulden. 
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34 Nr. 388Archivalieneinheit
1736 Oktober 27 
Markgraf Ludwig Georg von Baden-Baden und das Kloster Allerheiligen vergleichen sich wegen der Besetzung der Pfarrei Durbach. 
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34 Nr. 389Archivalieneinheit
1736 Oktober 27 
Markgraf Ludwig Georg von Baden-Baden und das Kloster Allerheiligen vergleichen sich wegen der Besetzung der Pfarrei Durbach. 
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