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 | | A 44 U 4489 | Archivalieneinheit |
1560 Januar 3 |
Jörg Vigelin aus Stuttgart, gef. daselbst, weil er unlängst bei einbrechender Dunkelheit einem fremden Fischer einen Karpfen aus dessen Reuse im Marktbrunnen gestohlen und zu Hause verzehrt hatte, jedoch gegen Bezahlung seiner Atzung begnadigt und mit der Auflage freigel., sich künftig wohl zu verhalten und dem Fischer den gestohlenen Fisch zu bezahlen, gelobt dies und schwört U. |
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung |
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 | | A 44 U 4490 | Archivalieneinheit |
1560 Februar 23 |
Liemhard Nest, B. und Küfer zu Stuttgart, erneut daselbst gef., weil er trotz wiederholter früherer Haftstrafen von seiner Trunksucht und den Mißhandlungen seine Ehefrau nicht abgelassen hatte, deswegen einige Zeit in seinem Hause mit Ketten festgeschmiedet, jedoch auf seine und seiner Ehefrau Bitten der Fesseln mit der Auflage entbunden, fortan vom unmäßigen Weintrinken abzustehen und sich wohl zu verhalten, gelobt, diese Artikel zu befolgen, und schwört U. |
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung |
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 | | A 44 U 4491 | Archivalieneinheit |
1560 April 28 |
Gairung Weiggel der Beck, fürstlicher Diener und B. zu Stuttgart, wegen strafbarer Handlungen daselbst gef., jedoch auf seine Bitte der verwirkten Strafe entledigt und mit der Auflage freigel., sein Amt fleißiger als bisher zu versehen und sich wohl zu verhalten, gelobt dies und schwört U. |
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung |
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 | | A 44 U 4492 | Archivalieneinheit |
1560 Mai 29 |
Lauch, Koch am fürstlichen Hof zu Stuttgart, gef. und schwerer Strafe verfallen, weil er wider das Verbot der herzoglichen Familie gewürzte Speisen gekocht und vorgesetzt hatte, ferner weil er, obwohl er nicht für die fürstlichen Landreisen, sondern für die Versorgung der herzoglichen Kinder bestimmt war, ohne Erlaubnis des Hof- und Küchenmeisters ins Wildbad mitgefahren war, jedoch auf seine Bitte begnadigt und mit der Auflage freigel., fortan nicht mehr ungehorsam zu sein und den Befehlen hinsichtlich des Kochens fleißiger als bisher nachzukommen, gelobt dies eidlich und schwört U. |
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung |
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 | | A 44 U 4493 | Archivalieneinheit |
1560 Juni 8 |
Sebastian Adelfinger, Turmbläser zu Stuttgart, wegen böswilliger Hinderung des Mesners am Glockenläuten und an anderen Dienstverrichtungen, auch sonstigen ungebührlichen Verhaltens einige Tage zu Stuttgart gef., jedoch begnadigt und mit der Auflage freigel., den Mesner und die Seinen an ihren Dienstgeschäften künftig nicht mehr zu verhindern noch sonst etwas Ungutes gegen sie vorzunehmen, vielmehr Forderungen allein auf dem Rechtsweg zu verfolgen, gelobt dies eidlich und schwört U. |
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung |
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 | | A 44 U 4494 | Archivalieneinheit |
1560 Juni 28 |
Leonhard Nest, Küfer zu Stuttgart, wegen notorischer Trunksucht erneut einige Tage gef., jedoch auf seine, seiner Ehefrau und Freundschaft Bitten begnadigt und mit der Auflage freigel., gemäß seinem eigenen Anerbieten das Weintrinken zu unterlassen, mit Ausnahme beim Küfern, wo es ihm als einem Küfer erlaubt sein soll, sich fortan wohl zu verhalten und seine Gefängnisatzung selbst zu bezahlen, gelobt, diese Artikel zu befolgen, und schwört U. |
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung |
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 | | A 44 U 4495 | Archivalieneinheit |
1560 Juli 22 |
Stoffel Lölin, Christian Lölins Sohn aus Stuttgart, wegen mehrerer strafbarer Handlungen im Stadtgefängnis daselbst gef. und schwerer Strafe verfallen, jedoch auf seine Bitte begnadigt und freigel., gelobt eidlich, sich fortan wohl zu verhalten, und schwört U. St. Lölin war ohne Erlaubnis bei Hofe erschienen und hatte wider die Hofordnung in der Türnitz Gotteslästerungen ausgestoßen und grobe, unzüchtige Reden geführt. Er hatte ferner, als er hinausgeworfen wurde, unter dem Schloßtor den Torwart und andere unflätig beschimpft und war, nachdem er deswegen im Schloßgefängnis eingesperrt worden war, gewaltsam ausgebrochen und hatte sein lasterhaftes Wesen weiter betrieben. |
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung |
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 | | A 44 U 4496 | Archivalieneinheit |
1561 Januar 21 |
Hans Vederspil d. J. aus Stuttgart, daselbst gef., weil er sich trotz vielfacher Verwarnungen gegen seine Eltern empört, diese beschimpft, an ihrer Ehre gekränkt und geschlagen, auch dadurch seine früheren Verschreibungen gebrochen hatte, jedoch auf Bitten und Fürsprache seines Vaters nochmals begnadigt und mit der Auflage freigel., ohne obrigkeitliche Erlaubnis das Haus seines Vaters nicht mehr zu verlassen, es sei denn zum Kirchgang, sich auch gegen seine Eltern gehorsam und gegen jedermann wohl und friedfertig zu verhalten, gelobt dies eidlich und schwört U. |
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung |
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 | | A 44 U 4497 | Archivalieneinheit |
1561 Mai 10 |
Andreas Neckher, Schneider zu Stuttgart, wegen Übertretung von zwei früheren Verschreibungen erneut einige Tage zu Stuttgart gef. und harter Strafe an Leib und Leben verfallen, jedoch auf seine, seiner Frau und Freundschaft Bitten abermals begnadigt und mit der Auflage freigel., fortan das Weintrinken zu unterlassen und täglich nicht mehr als 1 Maß Bier zu trinken, auch außerhalb der Stadt Stuttgart nicht zu arbeiten, gelobt dies eidlich und schwört U. |
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung |
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 | | A 44 U 4498 | Archivalieneinheit |
1561 September 8 |
Stoffel Schült, B. zu Stuttgart, aus Furcht vor Strafe außer Landes geflohen, weil er etliche von seinem + Vater hinterlassene Gültbriefe gefälscht, den Namen des Vaters abgeschabt und seinen eigenen eingesetzt hatte in der Absicht, die Briefe seiner Stiefmutter zu entziehen, jedoch, obschon peinlicher Strafe verfallen, auf seine und seiner Freunde Bitten begnadigt und vor die Wahl gestellt, entweder das Recht zu nehmen oder aber seinem Landesherrn eine Geldstrafe von 100 fl zu bezahlen, keine Wehr mehr zu tragen, offene Zechen zu meiden, sich wohl zu verhalten und in der "Verpflegnus" zu bleiben, gelobt eidlich, die letzteren Artikel zu befolgen, und schwört U. |
Ausf., Perg.; 1 S. - Pergament - Ausfertigung |
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 | | A 44 U 4499 | Archivalieneinheit |
1561 Dezember 24 (Mi v. Weihnachten) |
Michel Lindlin d. J., B. zu Stuttgart, wegen Bruchs eines im Jahr 1550 über ihn verhängten Gerichtsurteils und einer U. erneut zu Stuttgart gef. und dadurch peinlicher Anklage und Strafe verfallen, jedoch auf Fürbitte und in Ansehung seiner Ehefrau, seiner vier kleinen Kinder, seines Vaters, seiner großen, ehrlichen Freundschaft und seiner Jugend und Armut der peinlichen Strafverfolgung entledigt und mit der Auflage freigel., alle offenen Zechen und Gesellschaften zu meiden, wie ihm dies zuvor durch Urteil und Verschreibung auferlegt worden war, ferner innerhalb des Stuttgarter Zwing und Banns und der Gemarkung zu bleiben, diese ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht zu verlassen, sich fortan wohl zu verhalten und mit Frau und Kindern ordentlich hauszuhalten, seine Atzung zu bezahlen und für 300 fl Bürgschaft zu leisten, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwört U. M. Lindlin war im Jahr 1550 wegen strafbarer Handlungen zu Stuttgart gef. gesetzt, peinlich angeklagt und nach ergangenem Urteil vom Büttel auf den offenen Markt geführt worden, wo er hatte schwören müssen, offene Zechen und Gesellschaften zu meiden und keine Wehr mehr zu tragen. Nachdem er dieses Urteil gebrochen hatte, war er außer Landes geflohen, danach erneut verhaftet und mit der Auflage begnadigt worden, das frühere Urteil zu befolgen, 14 Tage im Turm bei Wasser und Brot zu büßen und Stuttgart im Umkreis von 1 Meile nicht zu verlassen. - Bürgen: sein Vater Michel Lindlin d. Ä., Jakob Kuoch, Jakob Vischer, Wernher Lindlin, Endris Sigell und Bernhard Lindlin, alle B. zu Stuttgart. |
Ausf., Perg.; 1 S. in Holzkapsel. - Pergament - Ausfertigung |
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 | | A 44 U 4500 | Archivalieneinheit |
1562 Januar 14 |
Sebastian Adelfinger, Turmbläser, Christof, sein Sohn, und Jerglin Threm aus Stuttgart, daselbst gef., weil sie selbst oder durch ihr Gesinde des Nachts auf der Wache und auf dem Turm den Wächter Hans Wild ohne Ursache verwundet hatten, jedoch auf ihre Bitten der verwirkten Strafe entledigt und mit der Auflage freigel., daß sie fortan von dergleichen Taten abstehen und sich wohl verhalten, daß S. Adelfinger einen großen Frevel entrichten und den Schaden beheben soll, daß alle ihre Atzungskosten selbst bezahlen sollen, geloben dies und schwören U. |
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung |
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 | | A 44 U 4501 | Archivalieneinheit |
1562 Januar 17 |
Hans Vederspil d. J. aus Stuttgart, wegen erneuter Mißhandlung seines Vaters wider die von ihm beschworene Verschreibung abermals einige Tage zu Stuttgart gef. und schwerer Strafe verfallen, jedoch auf Fürbitten seines Vaters begnadigt und gegen Bezahlung seiner Atzung mit der Auflage freigelassen, bis zu Lichtmeß (2. Feb.) Stuttgart zu verlassen und die Stadt zwei Jahre lang nicht mehr zu betreten, danach ein glaubwürdiges Zeugnis beizubringen, daß er sich in der Zwischenzeit wohl geführt hat, gelobt dies eidlich und schwört U. |
Ausf., Perg.; 1 S. besch. - Papier - Ausfertigung |
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 | | A 44 U 4502 | Archivalieneinheit |
1562 April 28 |
Lienhard Bolay aus Stuttgart, wegen Mißhandlung seiner kranken Frau und übler Haushaltung zu Stuttgart gef., jedoch auf seine und seiner Ehefrau Bitten der verwirkten Strafe entledigt und mit der Auflage freigelassen, in Zukunft seine Familie wie ein treuer Hausvater redlich zu ernähren und zu halten, seine Frau nicht mehr zu mißhandeln, vielmehr eine christliches und ehrenhaftes Leben zu führen und seine Atzung und Gefängniskosten selbst zu bezahlen, gelobt eidlich und schwört U. |
Papier - Ausfertigung |
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 | | A 44 U 4503 | Archivalieneinheit |
1562 Oktober 15 |
Konrad Brigell, B. und Schlosser zu Stuttgart, wegen seines liederlichen, verschwenderischen Lebenswandels etliche Tage gef., jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten der verwirkten Strafe entledigt und mit der Auflage freigelassen, alle Zechen und Gesellschaften zu meiden und daheim in seinem Haus täglich nicht mehr als ½ Maß Wein zu trinken, sodann wöchentlich mindestens am Sonntag zweimal und am Freitag und Mittwoch je einmal in die Predigt zu gehen, sich zu bessern und sich christlich und ehrlich zu halten, auch in seiner Werkstatt seinem Handwerk nachzugehen, endlich seine Atzung zu bezahlen, gelobt eidlich, alle diese Artikel zu befolgen, und schwört U. |
Papier - Ausfertigung |
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 | | A 44 U 4504 | Archivalieneinheit |
1562 Oktober 19 |
Michel Hertele (Herthelin), B. und Schreiner zu Stuttgart, einige Tage gef., weil er ein unchristliches, gottloses und verschwenderisches Leben geführt, seine + Ehefrau, als sie im Totenbett lag, verlassen, ihr kein christliches Geleit zum Grabe gegeben, auch seine jetzige Frau übel gehalten hatte, deshalb peinlicher Strafe verfallen, jedoch auf seine Bitte derselben entledigt und mit der Auflage freigelassen, sein bisheriges "Übelleben" aufzugeben, in die Kirche zu gehen und das Wort Gottes anzuhören, sich christlich und gehorsam gegen die Obrigkeit zu erzeigen, mit seiner Frau ein friedliches Leben zu führen und sie nicht mehr zu schlagen, gelobt dies eidlich und schwört U. |
Papier - Ausfertigung |
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 | | A 44 U 4505 | Archivalieneinheit |
Bis 1562 Oktober 22 |
Hans Vederspil d.J. aus Stuttgart, wegen seines fortgesetzten "Übelhaltens" und Übertretung mehrerer Verschreibungen zu Stuttgart gef., jedoch auf Bitten seines Vaters der verwirkten schweren Strafe entledigt und mit der Auflage freigelassen, dass ihn sein Vater unverzüglich von Stuttgart hinweg nach Wien, "Andorff" (?) oder Frankreich führen lassen und ein Bote Nachricht bringen solle, dass er ihn dort abgesetzt habe, dass er sich ferner aufs höchste und schärfste verschreiben und verpflichten solle, sich im Umkreis von 20 Meilen - bei Androhung der Todesstrafe - dem Fürstentum Württemberg nicht mehr zu nähern, endlich dass sein Vater allen Schaden, der durch ihn entstanden, mit Leib und Gut widerlegen und abtragen, auch in den folgenden 3 Jahren seinetwegen kein Gnadengesuch einreichen und dies nach Ablauf der Frist nur dann tun solle, wenn der Sohn ein Zeugnis seines Wohlverhaltens vorlegen könnte, gelobt zusammen mit seinem Vater, alle diese Artikel zu befolgen, und schwört U. |
Pergament - Ausfertigung |
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 | | A 44 U 4506 | Archivalieneinheit |
1563 Mai 29 (Sa v. Pfingsten) |
Barbara, Witwe des Erhard Leffler, B. zu Stuttgart, wegen Bruchs einer U., in der sie geschworen hatte, der Wiedertäuferei abzusagen und die Kirche und Predigten fleißig zu besuchen, erneut zu Stuttgart gef., jedoch in Ansehung ihres Alters und auf ihr Versprechen, wenn sie im Gesicht wieder heil würde, jede Woche die Predigt zu besuchen, begnadigt und freigel., gelobt bei ihrer Ehre, dieses Versprechen zu befolgen, und schwört U. |
Ausf., Pap.; 1 Pap.S.: Pap.Decke abg. - Papier - Ausfertigung |
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 | | A 44 U 4507 | Archivalieneinheit |
1563 Oktober 16 (Gallus) |
Hans Kornmesser d. A., B. zu Stuttgart, wegen verschiedener Veruntreuungen und Diebstähle in seiner Eigenschaft als Keltermeister zu Stuttgart gef., peinlich angeklagt und zum Tode durch den Strang verurteilt, jedoch in Ansehung seines Alters und seiner Kinder, namentlich seiner zwei Söhne, die sich bisher in herzoglichen Diensten wohl gehalten haben, mit der Auflage zum Leben begnadigt, eine Stunde lang im Halseisen zu stehen, sodann vom Nachrichter in sein Haus geführt zu werden und dort zu schwören, es sein Leben lang nicht mehr zu verlassen, es sei denn, daß er zur Kirche gehen wolle, ferner alle heimlichen und offenen Gesell- und Wirtschaften, Zechen und Zusammenkünfte zu meiden und außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Wehr mehr zu tragen, gelobt eidlich, alle diese Artikel zu befolgen, und schwört U. H. Kornmesser hatte während seiner 30-jährigen Tätigkeit als Keltermeister wider die Landesordnung mehrfach Veruntreuungen begangen. Er hatte gegen seinen Eid als Keltermeister herrschaftlichen Zehntwein in unbekannter Menge unterschlagen, zwei Fuhren alten, schlechten Weins und neuen Wein in seine Kelter geschüttet und davon 1/2 Eimer zum Zehnten gereicht, ferner dem Armenkasten, Rudolf Rienhart, Gorni Voglers Kindspfleger, Jörg Stehelin dem Zoller und anderen, denen er Wein schuldig gewesen war und zu kaufen gegeben hatte, Wasser in den Wein geschüttet und sie betrüglich bezahlt, weiter dem Jörg Aldinger und dem + Conrad Metzger je 3 Imi und dem Hans Gundelfinger 12 Imi und bei Nacht in einem Eichzuber weitere 4 Imi Wein gestohlen. Ferner hatte er dem Hans Braiteisen eine Axt, dem Michel Brigell, Kärcher, eine Sperrkette, im Lauffener Krieg aus dem Zeughaus 10 Pfund Blei, am neugebauten Keller zu Brackenheim eine Haue und ein Eimermaß, und auf dem Feld Trauben, Zwiebeln, Rüben, Pfähle, Zaunstecken, Raitel, Bänder, Scheiter, Korn und 200 Stöcke sowie vom Sauhaag 11 Bretter gestohlen. |
Ausf., Perg.; 1 S. in Holzkapsel. - Pergament - Ausfertigung |
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 | | A 44 U 4508 | Archivalieneinheit |
1564 Mai 29 (Mo n. Trinitatis) |
Jörg Christof Wintzelheißer, B. zu Stuttgart, wegen Drohreden gegen die von der Obrigkeit eingesetzten Pfleger seiner Geschwister, Ciriax Hörn und Hans Broll, beide B. zu Stuttgart, daselbst gef., jedoch in Anbetracht seiner jugendlichen Unüberlegtheit begnadigt und mit der Auflage freigel., seine Atzung zu bezahlen, gegen die Pfleger weder mit Worten noch Werken zu handeln, sie vielmehr in der Verwaltung ihrer Pflegschaft unangefochten zu lassen und sich fortan wohl zu verhalten, gelobt dies und schwört U. |
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung |
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 | | A 44 U 4509 | Archivalieneinheit |
1565 April 25 (Mi n. Georg) |
Albrecht Kreuttlin, B. zu Stuttgart, und seine Ehefrau Katharina, wegen Ausstreuung ehrenrühriger Verleumdungen über Helia (Elias) Kreutlin und seine Frau Walburga unter Verletzung eines vor Landhofmeister, Kanzler und Räten gemachten Vertrags zu Stuttgart gef., jedoch begnadigt und wieder freigel., geloben, ihre Atzung zu bezahlen und wegen ihrer Injurien und Diffamierungen gegen Elias Kreutlich sich auf obrigkeitliche Mahnung vor dem Stadtgericht Stuttgart zu stellen und an sich das Recht vollziehen zu lassen, auch von dergleichen Schmähreden künftig abzustehen, und versprechen U. Sie setzen zur Sicherheit um 200 fl als Pfand ein: 1 M. Weinberg in der Röckenwiese zwischen Jörg Mautz und Konrad Schuoler, zinst 2 1/2 fl der Herrschaft, ferner 1/2 M. Weinberg beim oberen See, an Martin Mergentaler und dem Weg gelegen, ist neben anderen Gütern um 5 fl Ablösungszins verschrieben, sonst ledig und rechtes Eigen. |
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung |
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 | | A 44 U 4510 | Archivalieneinheit |
1567 April 21 (Mo n. Jubilate) |
Albrecht Zorn aus Stuttgart, daselbst gef., weil er sich zu Lebzeiten seines Vaters und nach dessen Tod gegen seine Mutter ganz ungebührlich verhalten, sie geschlagen und ihr Tuch aus dem Laden gestohlen, auch unlängst bei einer Hochzeit zu Brettheim dem Bräutigam des Nachts aus der Kammer heimlich 6 Taler gestohlen hatte, jedoch auf Bitten seiner Freundschaft vor die Wahl gestellt, entweder das Recht zu nehmen oder das Fürstentum auf die Dauer von 5 Jahren zu verlassen und es nicht eher zu betreten, bis er ein Zeugnis seines Wohlverhaltens außerhalb Landes beigebracht hätte, gelobt, diese letzteren Artikel zu befolgen, und schwört U. |
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung |
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 | | A 44 U 4511 | Archivalieneinheit |
1567 Dezember 1 |
Hans Herter, gen. Rothans, und Genavea (Genoveva), Witwe des Bernhard Trewlieb aus Stuttgart, daselbst gef., weil sie im Sondersiechenhaus, in das sie wegen ihrer Gebrechlichkeit aus Gnade von Vogt, Bm. und Gericht eingewiesen worden waren und ihren Lebensunterhalt empfangen hatten, heimlich "Werke der Unkeuschheit" betrieben hatten, deshalb harter Strafe verfallen, die namentlich die Witwe, da sie eine betagte Frau ist, treffen sollte, jedoch begnadigt und mit der Auflage freigel., die in der Landesordnung festgesetzte Strafe zu leiden, sich fortan wohl zu verhalten und von der Unzucht abzustehen, geloben eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwören U. |
Ausf., Pap.; o. S. - Papier - Ausfertigung |
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 | | A 44 U 4512 | Archivalieneinheit |
1568 Februar 5 (Do n. Purificatio Mariae) |
Leonhard Deubler, derzeit bestellter Scharf und Nachrichter zu Stuttgart und sein Knecht, Jörg Schelenberger aus Göppingen, unter dem Verdacht, das große Schweinesterben in Stuttgart durch Auslegen von großen Kugeln und Aas auf den Gassen der Stadt, auf denen sie sich des Nachts zur Unzeit herumgetrieben, verursacht zu haben, zu Stuttgart gef., deshalb der peinlichen Strafe verfallen, jedoch auf ihre Bitten und die Fürbitten der Ehefrau, Mutter und Verwandten des L. Deubler der verwirkten Strafe entledigt und mit der Aufläge freigel., daß sich Deubler im Falle einer Bestätigung des Verdachts auf Mahnung des Gerichts stellen und 200 fl Bürgschaft leisten und erlegen solle, geloben eidlich, diese Artikel zu halten, und schwören U. Deubler stellt ferner drei Bürgen, die sich laut besonderer Verschreibung vom 4. Febr. 1568 (Mi n. Lichtmeß) verpflichten, im Falle des Schulderweises 200 fl aus ihren liegenden Gütern zu bezahlen. - Bürgen: Michel Hering und seine Ehefrau Katharina, B. zu Grötzingen, und Peter Gentner, Wasenmeister zu Grötzingen. |
Ausf., Perg.; 1 S. in Holzkapsel. - Pergament - Ausfertigung |
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 | | A 44 U 4512 a | Archivalieneinheit |
1568 Februar 4 (Mi n. Lichtmeß) |
Beilage: Michel Hering und seine Ehefrau Katharina, B. zu Grötzingen, und Peter Gennttner, Wasenmeister zu Grötzingen, leisten für ihren Sohn bzw. Vetter Leonhard Deubler, Scharf- und Nachrichter zu Stuttgart, um 200 fl Bürgschaft und setzen zur Sicherheit folgende Liegenschaften auf Gemarkung Grötzingen ein, nämlich I. Michel Hering: 1. 1 M. Acker im Herenberg zwischen Michel Beltzner d. J. und der gemeinen Straße gelegen, stößt vorne auf Jakob Mayers Weinberg, zinst der Herrschaft Württemberg jährlich 14 Pf, 2. 1 M. Wiese im Oberlaub, liegt an Martin Ysinger und den Pfründwiesen der Nürtinger Frühmesse, stößt vorne auf das Hanfland der Kinder von Bernhard Schmid d. Ä., zinst der Herrschaft Württemberg jährlich 5 ß h, 3. 1/4 M. Weinberg in der Bechader, an Stefan Wetzel und Veit Allin gelegen, zinst dem Verwalter zu Nürtingen 3 ß h; II. Peter Gentner: 1. 1 M. (Acker) zu AltGrötzingen im Heldt-Brett, zwischen Michel Schmid und Bernhard Schmids Kindern gelegen, stößt unten auf Hans Raup, 2. 1 J. auf Steidach, an Martin Fuchs und Heinrich Rieckhers Witwe gelegen, stößt oben an die Wolfschluger Straße, zinst der Herrschaft Württemberg jährlich 1 1/2 Simri halb Dinkel halb Hafer, 3. 1 J. in den Steck-Äckern, an Felix Mayer und ihn selbst anliegend, stößt oben auf die Aicher Straße, gibt den 6. Teil, 4. 1/2 M. Garten vor dem Untertor auf dem Platz, an Ludlin Raups Wiesen gelegen, zinst jährlich 5 ß h, 5. 1/4 M. Weinberg in der Bechader, zwischen Hans Clewer und Hans Schelhamer gel. |
Ausf., Perg.; 1 S. - Pergament - Ausfertigung |
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 | | A 44 U 4513 | Archivalieneinheit |
1568 Oktober 26 (Di v. Simon und Juda) |
Anton Sang, B. zu Stuttgart, wegen Betrugs zu Stuttgart gef. und peinlicher Anklage und Strafe verfallen, jedoch auf Fürbitten begnadigt und mit der Auflage freigel., seine Atzung zu bezahlen, dergleichen Handlungen künftig zu unterlassen und sich wohl zu verhalten, gelobt dies eidlich und schwört U. A. Sang hatte im vergangenen August bei dem Kirchenratssekretär Lorenz Schmidlin gegen das Versprechen, ihm im Herbst 1 Eimer Wein aus seinem Weinberg im Türlen zu liefern, 1 fl auf dieses Weingut mit der Begründung aufgenommen, daß er mit 1 fl Zins dem Beer aus Calw verfallen sei und dieser ihm einen Boten ins Einlager nach Stuttgart geschickt habe. Er hatte von Schmidlin auf den versprochenen Eimer noch mehr Geld - insgesamt 3 1/2 fl - aufgenommen, obwohl er weder einen Weinberg noch Wein auszulösen hatte. |
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung |
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 | | A 44 U 4514 | Archivalieneinheit |
1569 Februar 8 |
Hans Rentz, B. und Zimmermann zu Stuttgart, unter dem Verdacht der Mitwisserschaft an den Diebstählen seiner Ehefrau, namentlich an dem Diebstahl eines Schweins, das seine Frau dem Kräuterweiblein zu Stuttgart weggeführt und heimlich im Keller geschlachtet hatte, zu Stuttgart gef. und peinlicher Frage und Strafe verfallen, jedoch aus Gnaden mit der Auflage freigel., seine Atzung zu bezahlen und sich auf Mahnung der Obrigkeit wieder zur Haft zu stellen, gelobt dies eidlich und schwört U. |
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung |
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 | | A 44 U 4515 | Archivalieneinheit |
1569 Februar 8 |
Bartlin Schräg, Schuhmacher, und seine Ehefrau Ursula, B. zu Stuttgart, sowie ihre Magd Anna, Michel Heppachers Tochter aus Hedelfingen, zu Stuttgart gef., weil sie gegen die Landesordnung Hafer, Wein, Speck, Lichter, Schmalz, Holz, Reben und anderes gestohlen und in ihrem eigenen Haushalt verbraucht, auch den Diebstählen ihrer Mägde Vorschub geleistet und ihre Beute angenommen, endlich es gestattet hatten, daß ihre Magd Anna unlängst dem Jägermeister Jordan von Braitenbach eine goldene Kette mit einem goldenen Bisam-Herz-Anhänger aus seiner Stube entwendet, welches Bartlin Schräg der Frau des Bartlin Messner d. J. um ungefähr 1 1/2 fl versetzt hat, deshalb peinlicher Frage und Strafe verfallen, jedoch vom Landesherrn aus Anlaß seiner Regierungsübernahme und auf ihre Bitten begnadigt und mit der Auflage freigel., den Allmächtigen wegen ihrer Missetaten um Verzeihung zu bitten und fortan von dergleichen Handlungen abzustehen, geloben dies eidlich und schwören U. |
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung |
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 | | A 44 U 4516 | Archivalieneinheit |
1569 Mai 21 (Sa v. Exaudi) |
Leonhard Deubler, derzeit Scharf- und Nachrichter zu Stuttgart, gef. daselbst, weil er vor etwa 5 Wochen auf einem Ritt von Stuttgart bzw. Böblingen nach Tübingen auf dem Weg hinter Bebenhausen auf dem Acker in der Klinge von einem zerrissenen Stück Wild, an das sich ein Hund gemacht hatte, den vorderen Bug und die beiden hinteren Schlegel in der Absicht abgehauen hatte, diese Stücke nach Tübingen zu schaffen und mit Meister Wolf, dem Nachrichter zu Tübingen, zu verzehren, jedoch nach einer dreiwöchigen Haftstrafe begnadigt und mit der Auflage freigel., sich für den Fall, daß weitere von ihm begangene Wildfrevel aufgedeckt würden, unverzüglich auf obrigkeitliche Mahnung zu stellen, sodann seine aufgelaufene Atzung und einen "Abtrag" von 20 fl zu bezahlen, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwört U. |
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung |
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 | | A 44 U 4517 | Archivalieneinheit |
1570 Februar 25 |
Hans Beckhlin, Sohn des Theus Beckhlin aus Stuttgart, und Friedrich Durchtenbach aus Leonberg, Knecht des Bastian Lößlin, zu Stuttgart gef., weil sie an vergangener Fastnacht sich des Nachts zur Unzeit auf der Gasse herumgetrieben, die Fensterläden der Witwe des Hans Frey beworfen, sich unzüchtig verhalten und ihr Kot vor die Haustüre gesetzt hatten, deshalb strenger Strafe verfallen, jedoch in Ansehung ihrer Jugend und auf ihre Bitten begnadigt und vor die Wahl gestellt, entweder vom Vogt zu Stuttgart das Recht zu nehmen oder 14 Tage im Turm am Boden bei Wasser und Brot zu büßen, ihre Atzung zu bezahlen und sich künftig wohl zu verhalten, geloben eidlich, die letzteren Artikel zu befolgen, und schwören U. |
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung |
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 | | A 44 U 4518 | Archivalieneinheit |
1570 April 1 |
Christof Khienlin d. J., Sohn des Christof Khienlin, B. und Apotheker zu Stuttgart, daselbst gef., weil er sich gegen seinen Vater, der ihn mit Liebe und nicht geringen Kosten aufgezogen hatte, auch gegen seine Stiefmutter ungehorsam und aufsässig gezeigt, sich in böser Gesellschaft dem Weintrinken ergeben, seine Eltern geschmäht, tätlich anzugreifen versucht und ihnen geflucht, sie auch am vergangenen 17. Februar bei seiner Heimkehr in betrunkenem Zustand mit gezücktem Waidmesser bedroht hatte, deshalb ernstlicher Strafe verfallen, jedoch auf Fürbitten seiner Freunde und in Ansehung seiner Jugend und Reue begnadigt und mit der Auflage freigel., sich fortan wohl zu verhalten, von dergleichen Handlungen abzustehen, seinen Eltern in kindlicher Anhänglichkeit und Liebe zu gehorchen, gelobt dies alles und verspricht U. 8 Beilagen (Vogtberichte, Inquisitionsakten u.a.), Pap. 20. Febr. - 1. Apr. 1570. |
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. 8 Beilagen (Vogtberichte, Inquisitionsakten u. a.), - Papier - Ausfertigung |
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 | | A 44 U 4519 | Archivalieneinheit |
1584 Januar 30 |
Martin Waibel, B. und Plattner zu Stuttgart, einige Wochen daselbst gef., weil er am vergangenen Neujahrstag auf dem Bürgerhaus in ehrlicher Gesellschaft sich übermäßig betrunken, ehrbare Leute unsinnig geschmäht, an ihrer Ehre angegriffen und greulich geflucht hatte, jedoch auf seine, seiner hochschwangeren Ehefrau, seiner Freunde und Nachbarn Bitten der verwirkten Strafe entledigt und freigel., schwört U. und gelobt eidlich, fortan alles überflüssige Trinken und Bechern abzustellen, sich dergleichen Handlungen zu enthalten, auch sich in seinem täglichen Leben und Wandel wohl, christlich und redlich und gegen jedermann verträglich zu halten, bescheiden zu sein, auch eine Geldstrafe von 100 fl, die Hälfte an seinen Landesherrn, die andere an den Armenkasten, sowie seine Atzung zu bezahlen. |
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung |
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