Die Urkunde ist, wie eingangs erwähnt, der älteste Beleg für
die Besiedlung des heutigen Karlsruher Stadtgebiets; sie ist daher auch
als Magna Charta Karlsruhes bezeichnet worden. Von Bedeutung dabei ist
vor allem die genaue Ortsbeschreibung des Klosters Gottesaue: im fränkischen
Gebiet des Deutschen Reichs, im Bistum Speyer, im Albgau, in der Grafschaft
Forchheim, im Wald Lußhart, am Fluß Alb.
Darüber hinaus werden in der Besitzliste urkundlich
15 Orte genannt. - Karte - Mit Ausnahme des
etwa 25 Kilometer weiter östlich gelegenen Ortes Bauschlott im Enzkreis,
wo das Kloster eine einzelne Hufe erhielt, liegen
die anderen Orte in der Nähe des Klosters. Außer Gottesaue handelt
es sich um die heute noch bestimmbaren Orte Dammerstock, Belertheim, Knittlingen/Knielingen,
Staffort, Berghausen, Grötzingen sowie ein Weinberg in Hohenberg;
als abgegangene Orte oder Wüstungen werden genannt Hithelinhowa, Novale,
Altrichsdorf, Bernsol und Crasingesgeruti.
Ferner sind als heute noch bestimmbare Grenzpunkte
aufgeführt die Gemarkungsgrenze des Dorfes Rintheim, der Verlauf der
Kinzig-Murg-Rinne aufwärts bis zur späteren Ödung Dagmaresdung/Dammerstock
und die Gemarkungsgrenze Belertheim; der Westteil des Immunitätsbezirks
bestand aus einem Waldstück, das von Rintheim in die Mitte des Lußhard
reichte.