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1/C. Staatsterror gegen Andersdenkende und Minderheiten, insbesondere die Juden

Der anschließend praktizierte Staatsterror richtete sich zum einen gegen die republiktreuen politischen Widersacher der neuen Herren, die zum Beispiel wie führende Sozialdemokraten eine qualvolle Haft im Konzentrationslager Kislau erdulden mußten. Sogleich mit der "deutschen Erhebung Badens" setzte zum anderen die Verfolgung des jüdischen Bevölkerungsteils ein zunächst mit dem Ziel der beruflichen Diskriminierung, der ökonomischen Schädigung und der bürgerlichen Entrechtung des "Rassenfeindes".
    Nach völlig willkürlichen, von Parteistellen inszenierten und hauptsächlich von SA-Aktivisten durchgeführten Boykottmaßnahmen gegen Geschäfte, Praxen und Kanzleien von Juden schuf die Hitlerregierung am 7.April 1933 die ersten formalen "Rechtsgrundlagen" zur Ausschaltung der jüdischen Bürger aus der neuen "Volksgemeinschaft". Neben den Beamten und Ärzten waren davon die Rechtsanwälte, die "nichtarischer Abstammung" waren, betroffen.