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Um Klarheit in dem Fall zu erlangen, setzte das Reichskammergericht zur Beweisaufnahme einen kaiserlichen Kommissar ein. Magister Daniel Burckhardt aus Neuenstein führte seine Befragungen in einem Weikersheimer Wirtshaus durch und fertigte 1575 die vorliegende Augenscheinkarte als Beweismittel an. Der Rechtsstreit zog sich hin, da die rosenbergische Seite den Kommissar, einen hohenlohischen Schutzverwandten, wegen möglicher Befangenheit ablehnte. |
Um seinen Schutzbefohlenen Prem aus dem Weikersheimer Turm zu holen, erwirkte Zeisolf ein Mandat beim Reichskammergericht, das die sofortige Freilassung des Schafhirten zur Folge hatte. Prem mußte jedoch zuvor den Hohenlohern mittels Urfehde schwören, die Turmhaft nicht zu rächen, und den Weidensee zukünftig mit seiner Herde nicht mehr zu betreten. Prem, wieder auf freiem Fuß, vermied es, wieder zum Spielball adeliger Interessenpolitik zu werden und kehrte nicht mehr in hohenlohische Dienste zurück. |