wurde aber auf den von der Behörde einzuleitenden diplomatischen Weg verwiesen.“
Die zögerliche Haltung der österreichischen Gesandtschaft gegenüber Dorothea Schäfer bewog das Bürgermeisteramt Sindelfingen, sich selbst an die österreichische Auslandsvertretung zu wenden. Die Antwort der Gesandtschaft verwies auf Zuständigkeit des Wiener „Ministeriums“.
Außerdem müsse Dorothea Schäfer als österreichische Staatsbürgerin selbst und nicht durch eine ausländische Behörde ihre Papiere beim Ministerium anfordern.
Das Sindelfinger Bürgermeisteramt forderte Dorothea Schäfer auf, aus Siebenbürgen die erforderlichen Unterlagen zu besorgen, um ihre Aussagen zu beweisen.
Vom österreichischen Gesandten in Stuttgart wurde sie zurückgewiesen, danach wandte sie sich an die „Obrigkeit in Hermannstadt“.
„Sie behauptet selbst in Siebenbürgen und insbesondere in Hermannstadt in das Bürgerrecht aufgenommen worden zu sein und hat sich an die österreichische Gesandtschaft in Stuttgart gewendet um urkundliche Anerkennung dieser Angehörigkeit,
Stand: 08.2007