Polen und Württemberg 1830 bis 1838

Definition: Personalunion

Die Personalunion ist die Staatenverbindung durch einen gemeinsamen Monarchen, welche die einzelstaatliche Autonomie unberührt lässt. Das heißt: Die Länder haben das selbe Regierungsoberhaupt, bleiben jedoch in rechtlicher Hinsicht getrennt und werden nach unterschiedlichen Gesetzen geführt. Die Regierung mehrerer Länder in Personalunion spielte vor allem in der Feudalzeit eine große Rolle.

Im Gegensatz dazu wird bei einer Realunion ein neues, vereinigtes Land geschaffen.

Personalunion ist auch die Bezeichnung für die Vereinigung von Ämtern in einer Person.

Quelle:
Meyers Grosses Standard Lexikon in 3 Bänden
Band 3: Pe - Zz
Bibliographisches Institut Mannheim/Wien/Zürich
Meyers Lexikonverlag

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