Wer galt im 19. Jahrhundert in Württemberg als Ausländer? Vor der Reichsgründung 1871 war die Frage leicht zu beantworten. Als Ausländer galt derjenige, der nicht Bürger des Königreichs Württemberg war. Statistisch gab es also keine Unterscheidung zwischen einem Badener und einem Schweizer. Der Ausländer wurde als "Nicht-Württemberger" definiert.
Nach der Reichsgründung änderte sich die Perspektive zunächst nur zögerlich. 1880 erfasste man Deutsche aus anderen Bundesstaaten noch in einer eigenen Rubrik. Daneben zählte man gesondert Menschen, die nicht Angehörige des Deutschen Reichs waren. Erst später übernahm die Statistik die einfache Unterscheidung in "Deutsche" und "Ausländer", wie sie uns noch heute vertraut ist.