Tonaufnahme der Urteilsverkündung zum Ulmer Einsatzgruppenprozess online
Im Jahr 1958 sorgte ein Prozess gegen NS-Kriegsverbrecher für Aufsehen: Der Ulmer Einsatzgruppenprozess war der erste Prozess wegen im besetzten Europa begangener NS-Gewaltverbrechen, der vor einem deutschen Gericht verhandelt wurde. Angeklagt waren Gestapo-, SD- und Ordnungspolizeiangehörige eines sogenannten Einsatzkommandos, denen Massenerschießungen im Raum Tilsit zur Last gelegt wurden. Den zehn Angeklagten wurde vorgeworfen, während des deutschen Vormarsches gegen die Sowjetunion 1941 an der Ermordung von mehr als 5.000 Menschen beteiligt gewesen zu sein. Erst mehr als ein Jahrzehnt nach Kriegsende wurde entdeckt, dass die Mörder ein unbehelligtes Leben in der deutschen Nachkriegsgesellschaft führten. Am 29. August 2020 jährt sich die Urteilsverkündung zum 62. Mal.
Der Prozess leitete eine Wende in der Aufarbeitung der NS-Verbrechen ein und führte zur Gründung der "Zentralen Stelle" in Ludwigsburg, deren Arbeit bis heute andauert.
Im Zuge von Recherchen für eine Ausstellung über den Ulmer Einsatzgruppenprozess wurden im Jahr 2007 im Landgericht Ulm Tonbandaufzeichnungen der Urteilsverkündung vom 29. August 1958 entdeckt. Neben den Mitschnitten aus dem Frankfurter Auschwitz-Prozess gehört dieses Tondokument zu den wenigen erhaltenen audiovisuellen Zeugnissen aus einem NS-Prozess. Die Originaltonbänder werden zusammen mit den Prozessakten heute im Landesarchiv Baden-Württemberg, Abteilung Staatsarchiv Ludwigsburg, verwahrt
(Findbuch EL 322 II).
Für alle, denen ein Besuch im Ludwigsburger Staatsarchiv (derzeit) nicht möglich ist, gibt es das Zeitdokument zum Nachhören: Hier und auf dem YouTube-Kanal des Landesarchivs Baden-Württemberg steht ein Mitschnitt der Urteilsverkündung in fünf Teilen zur Verfügung, bearbeitet und geschnitten von Robert Reiter.
Für Mittel- und Oberstufenschüler sowie für interessierte Erwachsene bietet die Ludwigsburger Archivpädagogik das Modul "Massenmörder vor Gericht. Der Ulmer Einsatzgruppenprozess" an.