Denkmal- und Kulturgutschutz
Archive sind Kulturdenkmale, die zu schützen und zu pflegen sind. Das Landesarchiv nimmt als „Landesoberbehörde für den Denkmalschutz im Archivwesen“ (§3 Abs. 1 Punkt 5 des Denkmalschutzgesetzes) die Aufgaben der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes für Archivgut wahr. Dazu zählt u.a. die Begutachtung von Archiven und die Begleitung der Eintragungen denkmalwürdiger Archive in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts (Archive) und in das Denkmalbuch Baden-Württemberg. Die Archivabteilungen des Landesarchivs beraten die Eigentümer denkmalwürdiger Archive in archivfachlichen Fragen, unterstützen beim Aufbau und Betrieb eigener Archive sowie bei Anträgen auf Fördermaßnahmen.
Durch Erschließung und Digitalisierung kann denkmalwürdiges Archivgut gesichert werden. Entsprechende Projekte können ebenso wie Maßnahmen zur Konservierung und Restaurierung von der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg mitfinanziert werden. Auch hierbei berät das Landesarchiv.