Aktenaussonderung

Die Behörden, Gerichte und sonstige Stellen des Landes bieten alle Unterlagen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigen, dem Landesarchiv an. Die Rechtsgrundlage für die Aktenaussonderung, Anbietung und Übernahme durch das Landesarchiv ist das Landesarchivgesetz. Eine Aktenaussonderung ist ein fortlaufender Prozess der Zusammenarbeit von Behörde und Archiv zum Zweck des Erfassens von Verwaltungsunterlagen mit historischem Wert.