Ein Notariatsinstrument des Notars Konrad Ochsenbach von 1518. - Urkunden dieser Art wurden seit dem Mittelalter von Notaren ausgestellt, die zum Beweis der Echtheit ihr Zeichen (ein so genanntes Notariatssignet) auf der Urkunde anbrachten. Ursprünglich zu rechtlichen Zwecken mit dem Ziel der Beweiskraft entstanden, dienen sie heute als historische Quellen, aus denen man etwas über vergangene Zeiten erfahren kann. |