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Aussonderungsliste des Innenministeriums Baden-Württemberg von 1995. - Die staatlichen Dienststellen müssen alle Unterlagen, die sie nicht mehr zur Erledigung ihrer Aufgaben benötigen, dem zuständigen Staatsarchiv anbieten, damit es die Entscheidung über den Erhalt im Archiv oder die Vernichtung treffen kann. |
1995 |
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