Herzog Konrad von Schwaben bestätigt dem Prämonstratenserkloster Weißenau alle älteren Schenkungen und Privilegien. Besonders erwähnt sind die Zollfreiheit des Klosters sowie das Recht, für den Eigenbedarf des Klosters im Altdorfer Wald Holz zu schlagen. Leibeigene der Staufer dürfen sich dem Kloster übereignen. - Bei der Urkunde handelt es sich um eine Privaturkunde (eine Urkunde, die weder ein Kaiser, noch ein König oder Papst ausgestellt hat). Das angehängte Reitersiegel war zum Schutz mit einem Leinensäckchen umhüllt. |