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Zwei päpstliche Ablassurkunden für die Besucher der Kirche des Klosters
Weingarten. - Mit den beiden Urkunden wurde generell festgelegt, welche Anzahl von Fegefeuerjahren den Besuchern der Kirche erlassen war. |
30. September 1728 und 17. April 1738 |
Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 515 U 185, 186 |
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