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2.1
Kaiser und Päpste, Herzöge und Grafen
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Thema
Urkunden
Urkunden sind Schriftstücke von rechtserheblicher Bedeutung. Sie waren (und sind!) gerichtlich verwertbar. Die Abbildungen entstammen dem Sachsenspiegel, einem Rechtsbuch aus dem ersten Drittel des 13. Jahrhunderts.
VorschaubildBild einsehen    Der König überreicht eine Urkunde. Das Siegel verleiht der Urkunde Rechtskraft; abgebildet ist darauf der König.
VorschaubildBild einsehen    Bauern berufen sich vor Gericht auf eine Urkunde, die sie vorweisen.
Exponate zum Thema
Urkunde Kaiser Ludwig des Frommen über das Kloster Gunzenhausen
























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