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Thema | ||
Urkunden | ||
Urkunden sind Schriftstücke von rechtserheblicher Bedeutung. Sie waren (und sind!) gerichtlich verwertbar. Die Abbildungen entstammen dem Sachsenspiegel, einem Rechtsbuch aus dem ersten Drittel des 13. Jahrhunderts. |
Der König überreicht eine Urkunde. Das Siegel verleiht der Urkunde Rechtskraft; abgebildet ist darauf der König. | ||
Bauern berufen sich vor Gericht auf eine Urkunde, die sie vorweisen. |
Exponate zum Thema |
Urkunde Kaiser Ludwig des Frommen über das Kloster Gunzenhausen |