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Thema | ||
Amtsbücher | ||
Urbare gehören zur Quellengattung der Amtsbücher.
Amtsbücher sind Einheiten von buchmäßig angelegten Verzeichnissen, Niederschriften oder sonstigen aufeinanderfolgenden Aufzeichnungen zum Beispiel Steuer- und Musterungslisten oder Protokollbände. Seit dem Mittelalter wurden Amtsbücher zunehmend als ein Hilfsmittel der Verwaltung eingesetzt. Heute haben computergestützte Verfahren ihre Funktion übernommen, man denke nur an das elektronische Grundbuch. Amtsbücher sind als Einzelstücke oder als ganze Serien zum Beispiel in Gestalt jährlicher Rechnungsbände über die Einnahmen und Ausgaben einer Herrschaft entstanden. |
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Literatur-Tipps: Gregor Richter, Lagerbücher- oder Urbarlehre, Stuttgart 1979 |
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Links: Präsentation zum Habsburger Urbar |
Exponate zum Thema |
Zinsbuch des Klosters Ellwangen |
Urbar des Klosters Ellwangen |
Federkiel |