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Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. |
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Invocatio |
Heinrich durch göttliche Gnade König. |
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Intitulatio |
Der Eifer aller jetzigen und auch der zukünftigen Gläubigen
der heiligen Kirche Gottes möge erfahren, |
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Promulgatio |
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Ende des Protokolls Beginn der Dispositio |
daß in unserem Reich in der Provinz, die das deutsche Franken
heißt, im Bistum Speyer, im Albgau, in der Grafschaft Forchheim,
in einem Wald genannt Lußhard, an einem Fluß namens Alb, ein
Mönchskloster gelegen ist, das Gottesaue genannt wird, das dort würdig
erbaut und Gott geweiht wurde von einem Grafen namens Berthold, seiner
Ehefrau Lutgarda, seinem Sohn Berthold und seinen Töchtern Lutgarda
und Mathild, die mit ihm darin völlig im Einklang stehen. |
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Benennung des Klosters, Ortsbestimmung, Stifterfamilie |
Und vor allem gab er den Ort Gottesaue selbst mit allen bis heute dorthin
verliehenen Gerechtsamen und dem Zubehör an Gütern, Hörigen,
Zinsabgaben oder welchen Sachen auch immer in vollem Umfang über dem
Altar zurück, übertrug und übergab ihn Gott dem Herrn, der
heiligen Maria und allen heiligen Aposteln und dem heiligen Benedikt in
Obmacht und Eigentum und dem Abt des obengenannten Klosters mit Namen Wolpoto
und seinen Nachfolgern zur freien und dem Kloster unentbehrlichen Verfügung
und den Brüdern, die darin Gott unter der Mönchsregel dienen
werden, zum Nutzen. |
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Übereignung des Klosters an Gott und seine Heiligen |
Und damit von seinen Nachkommen künftig niemand der Gottesdienst
dort zerstört werden kann, erklärte und verfügte er umsichtig
und geradewegs, daß dieses Kloster mit allem seinem jetzt schon verliehenen
und dem in Zukunft noch zu verleihenden Zubehör von diesem Tag an
und künftig auf keinen Fall dem Joch irgendeiner weltlichen Person
oder Macht unterworfen werde oder unterliege außer der Herrschaft,
Anordnung und Obmacht allein des Abtes; und so machte er es größer
durch das Recht und Privileg vollkommener Freiheit und erhöhte es,
um das Himmelreich in Christo zu erben, auf alle Weise. Sodann sagte er
sich zu seinem Heil gemeinsam mit seiner Frau und seinem oben genannten
Sohn und Töchtern völlig los von jeglicher Obmacht, vom Anspruch
auf Dienstleistungen, vom Recht und vom Eigentum über das vorhergenannte
Kloster. |
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Lossagung von der Eigenkirchenherrschaft |
Aber all dies vollendete der wahrhaft glückliche Händler
umsichtig, vor allem um der Hoffnung und des Lohns des ewigen Lebens willen,
zur Vergebung aller Sünden, zum Heil der Toten und zur ewigen Ruhe
der Seelen und zum alltäglichen Gedenken seiner selbst, seiner vorgenannten
Frau, seines Sohns und seiner Töchter wie auch aller seiner Vorfahren,
Nachkommen, Blutsverwandten und Freunde und aller, die seiner Fürsorge
obliegen, auch zum Gedächtnis der Könige, Bischöfe, Fürsten
und aller, die Stand und Recht des genannten Klosters schätzen und
verteidigen, und aller Gläubigen Christi, auf daß nach Möglichkeit
allen Armen Christi dort immer ein wohltätiger Zufluchtsort offenstehe. |
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Heilbringende Wirkung der Stiftung, Motive der Stifter |
Auch dafür, daß die Brüder des Klosters selbst, die
derzeit dort versammelt sind, wie auch die, die von nun an dort in Christo
versammelt werden sollen, immer gefahrloser und freier Gott dem Herrn in
Sicherheit der heiligen Mönchsprofeß dienen können, schenkte
er ihnen solcherart Freiheit, daß - wann immer sie ihres geistigen
Vaters beraubt sein mögen - sie selbst die freie Macht besitzen sollen,
gemäß der Regel des heiligen Benedikt unter sich nicht nur zu
wählen, sondern auch einzusetzen. |
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Wahl und freie Einsetzung des Abtes |
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Inhalt des
ausgesparten Teils:
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Abt:
Weihe und Gewinnung abbatialer Vollgewalt, Absetzung
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Vogt:
Stiftervogtei und Vogtwahl, königliche Bannleihe
und Vogteistatut, Absetzung
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Königlicher Kammerschutz vor Übeltätern
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Hofrechtsverleihung
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Über all diese Dinge hat der oft genannte Graf ein päpstliches
Privileg erlangt, und er hat festgelegt, daß von dem Abt des obengenannten
Klosters jährlich nach Rom an den Altar des heiligen Petrus ein Corporale
entrichtet wird, unter der Bedingung, daß die Festlegung dieser Freiheit
und Schenkung von nun an um so beständiger unverletzt bleiben und
daß das vorgenannte Kloster unter dem Schutz und der Hoheit der römischen
Kirche immer sicher erhalten und verteidigt wird, falls etwa irgendeiner
der Könige oder seiner Nachfahren oder welcher Mensch auch immer,
was fern sein möge, es wagen sollte, durch irgendeine List diese Verfügung
außer Kraft zu setzen oder zu schmälern. |
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Päpstliche Schutzgarantie und Zins an den Heiligen
Petrus |
Wenn dies aber, was fern sein möge, durch einen jener auf Antrieb
des Teufels ausgeführt werden sollte, beschwört derselbe Graf
den Papst und ruft ihn in allem zum Zeugen an bei Christus, beim heiligen
Apostel Petrus, der heiligen Maria und bei allen Heiligen Gottes und beim
Tag des Jüngsten Gerichts, daß er jenen, den Verächter
Gottes und seiner Heiligen und den Zerstörer dieser Urkunde, wenn
er nicht Vernunft annehmen sollte, völlig dem Teufel ausliefert, ihn
verflucht und ihn entweiht von den Gefährten und Söhnen der heiligen
Kirche Gottes und von den Erben des ewigen Lebens, auf daß Gott das
Andenken an ihn wegnehme von der Erde der Lebenden und seinen Namen aus
dem Buch des Lebens tilge und er mit Dathan und Abiram, die die Erde mit
offenem Schlund verschlang und die die Hölle lebendig hinuntersog,
der ewigen Verdammnis verfalle und daß er als Genosse des Herodes,
Pilatus und Judas ewig gemartert werde und daß er mit den Menschen
aus Sodom und Gomorrha die Feuer- und Schwefelregen verspüre und die
Hiebe und Schläge des Heliodor erdulde und daß er die Foltern
des Antiochus, von Würmern wimmelnd und mit Gestank verfaulend, aufs
elendigste in Staub zerfalle und daß er, wenn er sich nicht besinnen
sollte, auf ewig in Petrus, dem Erzschlüsselträger des Himmelreiches,
zusammen mit dem heiligen Aurelius und der ganzen himmlischen Heerschar
den vor sich hat, der ihm die Tür zum Paradies verweigert. |
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Poenformel |
Die Güter aber, die zum vorher genannten Kloster gehören
und nun von diesem Grafen übergeben wurden, sind folgende: Der Ort
Gottesaue selbst und das andere Gottesaue, Dammerstock, Beiertheim, Knittlingen,
Staffort, Hithelinhowa, Reute (Neureut) beim Kloster, Altrichsdorf, Bernsol,
Berghausen, Grötzingen, Crasingesgeruti, ein Weinberg in Hohenberg,
eine Hufe in Bauschlott. Und das ist der Grenzbezirk, den wir aus königlicher
Machtvollkommenheit festgelegt haben, damit er künftig von keinem
mit Gewalt betreten oder überschritten werden darf zum Schutze des
Klosters und seiner Güter, die dort anliegen: Von Neureut beim Kloster
und von Rintheim bis in die Mitte des Lußhard, ferner von Rintheim
bis zur Salzfurt weiter zum Anfang dieses fließenden Wassers bis
nach Bremehe, von dort nach Dammerstock wieder zum Ausgang zu Neureut. |
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Liste der Güter des Klosters |
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Ende der Dispositio Beginn des Eschatokolls |
Damit aber der Bestand der obengenannten Schenkung und Freiheit und
alle vorher genannten Bestimmungen aus dem Grund, daß sie für
Gott und seine Heiligen bestimmt wurden, von diesem Tag an in alle Ewigkeit
Christo gültig und unverändert bleiben, haben wir diese Urkunde
auf Bitten des obengenannten Grafen schreiben und unter eigenhändiger
Bekräftigung durch den Aufdruck unseres Siegels auszeichnen lassen.
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Corroboratio |
Zeichen des Herrn Heinrich V., des unbesiegbaren römischen Königs.
(Monogramm)
Ich, Kanzler Albertus, habe dies geprüft. |
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Subscriptiones |
Gegeben am 16. August in der 3. Indiktion, im Jahre der Menschwerdung
des Herrn 1110, im 4. Jahr der Krönung des römischen Königs
Heinrich V., im 10. Jahr seiner Königsherrschaft. Geschehen in Speyer,
im Namen Christi, zum Heil, Amen. |
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Datierung, Ausstellungsort |