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3. Zum Gründungsvorgang
3/A. Zeitpunkt der Klostergründung
Die Urkunde ist, wie gesagt, das älteste erhaltene Zeugnis über das Kloster Gottesaue. Dennoch dürfte die Gründung des Klosters bereits 1094 erfolgt sein. Auch wenn das genaue Datum nicht überliefert ist, so kann dies aus den allerdings nur abschriftlich überlieferten Notizen der verlorenen Gottesauer Annalen und Nekrologen entnommen werden.
Demzufolge hat der Pfinzgaugraf Berthold von Hohenberg zu Füßen der von ihm und seinen Vorfahren erbauten namengebenden Burg 1094 Gottesaue als Eigenkloster und Grablege seiner Familie gestiftet. 1103 wurde in Anwesenheit des Grafen Berthold die Klosterkirche geweiht, wobei auch der erste Abt namens Gebhard eingesetzt wurde. 1110 schließlich erwirkte das Kloster die Bestätigung seiner Unabhängigkeit, das heißt vor allem das Recht der freien Abt- und Vogtwahl. Die Urkunde Heinrichs V. weiß neben der kaiserlichen Privilegierung auch von einem bereits zuvor erhaltenen päpstlichen Schutzbrief zu berichten. Erst nach erfolgter urkundlicher Sicherung darf die Klostergründung als wirklich abgeschlossen betrachtet werden.
Die Nachrichten erscheinen nicht unglaubwürdig. Mittelalterliche Klostergründungen erstreckten sich in der Regel über einen längeren Zeitraum. Zwischen Baubeginn und dem Einzug des Abtes mit den ersten Mönchen lagen gewöhnlich mehrere Jahre. Dies dürfte auch bei der Gottesauer Gründung der Fall gewesen sein. Verschiedene Anzeichen deuten sogar darauf hin, daß das Kloster zunächst an anderer Stelle gegründet und erst später an den heutigen Ort verlegt wurde.