Diese drei Beispiele für den Ausschluss von Schülern zeigen das harte Durchgreifen des nationalsozialistischen Staates bei einem Gesetzesverstoß:
Schreiben an die Leiter der höheren Schulen (28. Juni 1941)
Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung warnt die Leiter der höheren Schulen vor dem Schüler Joachim R., da dieser gegen den Paragraphen 175 des deutschen Strafgesetzbuchs verstoßen hat und daher "eine Gefahr für die Jugend" ist.
Schreiben an die Leiter der höheren Schulen (9. August 1944)
Da der vorbestrafte Rudolf S. "den Staat und die Volksgemeinschaft wiederholt geschädigt" hat, wurde er von der höheren Schule verwiesen. Auch die Schülerin Margarete R. wurde aufgrund ihrer schlechten Führung mehrmals von verschiedenen Schulen ausgeschlossen.
Schreiben an die Leiter der Oberschulen für Jungen (14. März 1940)
Aufgrund "geschlechtlicher Ausschweifungen" mussten 7 Schüler die Robert-Mayer-Oberschule in Heilbronn verlassen - eine Wiederaufnahme in eine andere höhere Schule war ausgeschlossen. Untersuchungen zufolge verursachten die Kriegsverhältnisse sowie die Auflockerung der Aufsicht des Elternhauses eine "geschlechtliche Verwilderung innerhalb der Schuljugend." Da der NS - Staat jedoch eine "saubere und ehrliche Lebensführung" von seiner Jugend erwartete, sollten die Lehrer in Zukunft "auf diese Dinge ein scharfes Auge" werfen.
Staatsarchiv Ludwigsburg
F 447, Bü 39
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