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Quellen zur Familienforschung
Dieser Rechercheratgeber befindet sich aktuell im Aufbau. Im Folgenden finden Sie wichtige Quellen zur Familienforschung einführend erklärt.
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Kirchenbücher
Kirchenbücher verzeichnen in erster Linie Taufe (Geburt), Hochzeit und Begräbnis (Tod) aller im Gebiet der jeweiligen Pfarrei ansässigen Personen der jeweiligen Konfession. Üblicherweise enthalten Taufregister neben dem Datum der Taufhandlung, dem Namen des Täuflings und seiner Eltern auch Angaben zu den Taufpaten. Bei Heiratsregistern werden die Eltern gleichfalls aufgeführt, wenn es sich um die erste Hochzeit des jeweiligen Partners handelt. Totenregister enthalten meist Informationen über den Berufs- und Familienstand sowie die Todesursache und das Alter des Verstorbenen. In Ausnahmefällen sind auch weitere biografische Angaben oder ein Charakterbild Teil des Eintrags.
Die ersten Kirchenbücher im deutschen Südwesten gehen auf die 1520er-Jahre zurück. Mit einer durchgängigen Überlieferung ist allerdings frühestens in den 1550er-Jahren zu rechnen. In zahlreichen Pfarreien setzen die Kirchenbücher erst um 1640 ein, weil die Vorgängerbände im Dreißigjährigen Krieg verlorengegangen sind. In manchen Territorien wurden Kirchenbücher sogar erst im 18. Jahrhundert eingeführt.
Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen schrieb man häufig zusammengefasst in einem sogenannten "Mischbuch" nieder; später bildeten sich für Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen meist jeweils eigene Serien heraus. Zum Teil entstanden (innerhalb von Mischbüchern oder in separaten Bänden) weitere Register. Typisch sind etwa Kommunions- bzw. Konfirmations- und Abendmahlregister. Seltener treten gesonderte Register für unehelich geborene Kinder, fremde Verstorbene oder hingerichtete Personen auf. Eine weitere Sonderform stellt das Seelenregister dar, in dem die Gesamtheit der Gemeinde zu einem bestimmten Zeitpunkt festgehalten werden sollte. Seelenregister sind meist nach Haushaltsvorständen sortiert und stellen die Einwohner eines Ortes familienweise dar. Eine Fortentwicklung dieses Prinzips sind die sogenannten Familienregister, in denen zum Heiratseintrag eines Ehepaars dessen Eltern und Kinder mit allen relevanten Daten zugeordnet werden.
Je nach Pfarrer und Zeitpunkt finden sich bei den Kirchenbucheinträgen auch Angaben zum Beruf der Betroffenen, zum Herkunftsort, zum Lebenswandel u.v.m. Der Herkunftsort von Zugewanderten kann teilweise aber auch aus den Namen bzw. Wohnorten der Paten bzw. der Eltern erschlossen werden. Bei unehelichen Kindern wird außer der Mutter häufig der Mann genannt, den diese als Vater angab oder der sich zur Vaterschaft bekannte.
Da in einem Eintrag im Kirchenbuch immer zwei Generationen einer Familie genannt werden, lässt sich der genaue Grad der Verwandtschaft einfach und sicher ermitteln. Kirchenbücher bieten daher die Möglichkeit, die Ahnentafel einer Person mit vergleichsweise geringem Aufwand über einen längeren Zeitraum zu rekonstruieren.
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Urbare, Lagerbücher
Urbare (Lagerbücher, Beraine, Salbücher)
Urbare sind eine Vorform der Güterbücher (19. Jahrhundert) und der heutigen Grundbücher (als Nachfolger der Güterbücher eingeführt ab dem 1. Januar 1900). Dabei handelt es sich um Verzeichnisse über Besitzungen und regelmäßige Einkünfte aus den Liegenschaften, die einer bestimmten Herrschaft an einem konkreten Ort gehören. Urbare führen neben den Einkünften und den Besitzungen, aus denen diese Einkünfte hervorgehen, aber auch die Personen auf, welche die jeweiligen Abgaben zu erbringen hatten. Im Zusammenhang mit der Nennung von Gebäuden oder Grundstücken werden zudem die Besitzer der angrenzenden Gebäude oder Grundstücke (sog. "Anstößer") genannt, je nach Örtlichkeit aber auch angrenzende Gassen, Bäche oder benachbarte Gebäude usw., unabhängig davon, ob die jeweilige Herrschaft auch Rechte an diesen angrenzenden Gebäuden oder Grundstücken besaß.
Ausgegebene Lehen und abgabenfreies Eigentum der Untertan werden eher selten aufgenommen.
Urbare wurden oft über mehrere Jahrzehnte fortgeschrieben, ehe man sich entschloss, ein neues Exemplar mit den aktuellen Besitzverhältnissen anzufertigen. Ein solches Urbar führt dann nicht nur den Besitzer zum Anlagezeitpunkt des Urbars, sondern auch seine Besitznachfolger auf – ohne dass die Reihenfolge im Urbar allerdings immer mit der zeitlichen Abfolge identisch wäre.
Urbare wurden von Klöstern, vom Adel, Kirchen, Spitälern, aber auch von bürgerlichen Grundbesitzern angelegt, also von Herrschaften, Institutionen und Personen, die Abgaben aus von anderen Personen bewirtschafteten Liegenschaften erhielten. Aufgrund ihrer Bedeutung sind sie fast überall und (fast) vollständig bis heute erhalten. Urbare sind insofern eine wertvolle Hilfe auch für die Familienforschung – zumal es sie schon im 14. Jahrhundert gab, während Kirchenbücher erst im 16./17. oder gar 18. Jahrhundert angelegt wurden.
Aufbau
Wurde ein Urbar im Spätmittelalter oft zu mehreren benachbarten Orten angelegt, so umfassen sie später häufig nur mehr einen einzigen Ort. Häufig beginnt das Urbar mit einer Übersicht der Rechte, die die Herrschaft vor Ort beanspruchte. Auf die sonstigen Regeln und Gewohnheiten des Ortes folgt das eigentliche Herzstück der Bände: die Übersicht über Besitzungen und Einkünfte der jeweiligen Herrschaft.
Dieser zentrale Teil kann nach Personen geordnet sein, deren ganzen Besitz dann in einem Block erläutert wird; üblich ist aber auch die Ordnung nach den Grundstücksarten, so dass zuerst die Höfe, dann die Äcker, Wiesen, Weinberge, Waldungen usf. aufgeführt werden – in diesem Fall findet sich der Besitz einer einzelnen Person über das ganze Urbar zerstreut an verschiedensten Stellen wieder. Die Anstößer (Anrainer) werden jeweils zum betroffenen Grundstück genannt, dessen Lage ihre Nennung näher beschreiben soll.
Es kann vorkommen, dass ein Urbar am Ende durch ein Namensverzeichnis erschlossen wird. Allerdings ist es möglich, dass ein solcher Index dann nur diejenigen Personen aufführt, welche die jeweiligen Gebäude und Grundstücke zum Zeitpunkt der Niederschrift des Urbars innehatten und Nachträge unberücksichtigt blieben.
"Bedienungsanleitung" für die genealogische Auswertung von Lagerbüchern
Um eine Person oder Familie in einem Urbar nachweisen zu können, muss man zunächst deren Wohnort kennen. Über Hilfsmittel wie das landeskundliche Informationssystem LEO-BW(dort unter dem jeweiligen Ort in der Rubrik "Ortsgeschichte") ist dann zu ermitteln, welche Person oder Institution damals Besitz oder Herrschaftsrechte im betreffenden Ort hatte; denn in deren Urbar-Serie muss nun weiter gesucht werden. Infrage kommen der Landes- und Ortsherr, Adelsfamilien, Hochstifte und Klöster, Spitäler, Kirchen ... Bitte beachten Sie dabei, dass auch in ein und demselben Dorf oft nicht nur eine, sondern mehrere unterschiedliche Personen und Institutionen Besitz und Herrschaftsrechte innehatten. Sie müssen also oft in den Urbar-Serien mehrerer Herrschaften suchen, um die gewünschten Personen zu finden.
Liegt eine Edition von Urbaren der ermittelten Orts- oder Grundherren vor, greifen Sie auf diese und das enthaltene Personenregister zurück. Ist eine Edition nicht vorhanden, finden Sie die gewünschte Information im Original im Archiv.Urbare verzeichnen die Einkünfte gegliedert nach Orten. Suchen Sie daher zunächst den Abschnitt zum jeweiligen Ort, bevor Sie nun die aufgeführten Personennamen durchgehen. Beschränken Sie sich dabei zunächst auf die Namen der meist am Seitenkopf oder am Zeilenanfang stehenden oder durch eine Auszeichnungsschrift hervorgehobenen Abgabepflichtigen sowie die Namen von deren Besitznachfolgern (sofern das Urbar fortgeführt wurde).
Finden Sie den gesuchten Namen nicht, sehen Sie in einem zweiten Schritt die Anstößer durch.
Die zeitliche Abfolge der Besitzer eines Hofes ergibt sich am Ende des 18. und im 19. Jahrhundert oft daraus, dass die Nachtragungen in einem fortgeführten Urbar mit Jahreszahlen versehen sind.
Davor hilft in vielen Fällen die Reihenfolge der Eintragungen, mitunter aber auch ein Vergleich der Tintenfarbe, der Handschrift oder überhaupt deren zeitliche Einordnung.
Dabei korrespondiert die Tintenfarbe, mit der ein Name durchgestrichen wurde, normalerweise mit derjenigen, in der der nächste Besitzer notiert wurde – schließlich geschah dies in einem Zug. Suchen Sie also zunächst die ursprüngliche Eintragung, die an der ursprünglich vorgesehenen, dominanten Stelle notiert ist und die Tintenfarbe sowie die Handschrift des Gesamteintrags aufweist. Diejenige Tintenfarbe, mit der dieser Name durchgestrichen ist, ist dann im Normalfall identisch mit der Tintenfarbe, in welcher der erste Nachbesitzer (oft schon in einer anderen Handschrift) eintragen ist usw. Dabei ist der erste Besitznachfolger häufig an eine Stelle geschrieben, die ebenso gut ins Auge fällt, während die letzten Nachtragungen irgendwo zwischen die Zeile "hineingequetscht" oder unter oder über den Namensblock geschrieben werden.
Kommen Sie auf diese Weise nicht weiter, weil die Tintenfarbe nicht unterscheidbar ist, die Tinte im Schreibprozess gewechselt wurde oder die Handschriften zeitlich nicht klar einordnbar sind, so hilft nur der Blick in andere Quellen derselben Zeit, etwa die Kirchenbücher (um die genannten Personen auf diese Weise in eine zeitliche Reihenfolge zu bringen) oder die Kaufbücher (um den Besitzwechsel dort verzeichnet zu finden).
Vertiefte Informationen zur Quellengattung der Urbare finden Sie in der Südwestdeutschen Archivalienkunde, Artikel Urbare.
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Inventuren und Teilungen
Inventuren und Teilungen beschreiben das Eigentum einer bestimmten Person mit Blick auf deren Tod und regeln die Verteilung von deren Erbe.
Inventuren und Teilungen wurden je nach Region erstellt anlässlich
- einer Eheschließung (Zubringungsinventar)
- des Todes einer Person (Nachlassinventar)
- sowie ausnahmsweise auch bei der freiwilligen Übergabe von Vermögensteilen an die Erben
Nach einer kurzen Einführung in den Anlass der Inventur und die Nennung der Erben besteht diese Unterlagengruppe erstens aus einem detaillierten Verzeichnis und der Bewertung der Hinterlassenschaft einer Person (Inventur) und zweitens der Regelung von deren unmittelbar bevorstehender oder in Zukunft eventuell eintretender Teilung.
Ihre inhaltliche Aussagekraft ist nicht zu unterschätzen. So werden im Zuge der Nennung der Erben mitunter
- Beruf, Familienstand und Kinder des Erblassers,
- Beruf, Alter und Verbleib der Kinder bzw. anderer Erben,
- sowie deren verwandtschaftliche Beziehungen untereinander detailliert aufgeschlüsselt. Auch uneheliche Kinder werden genannt.
Hinsichtlich des Vermögens wird der gesamte Besitz aufgeführt: Liegenschaften und deren genaue Lage, Grundstücke, fahrende Habe, Kleidung, Schmuck, Bücher, Handwerkszeug, Waffen, und das alles "bis zum letzten Kaffeelöffel".
Die Inventuren geben daher Aufschluss über
- Vermögen und sozialen Status der Familie, Entwicklung von Armut und/oder Reichtum einer Familie über mehrere Generationen,
- Bildungsstand (Bücherbesitz) und Schreibfähigkeit (eigenhändige Unterschriften),
- berufliche und häusliche Ausstattung (Landwirte und Handwerker) und
- finanzielle Abhängigkeiten und Verflechtungen (Nennung von Schuldnern und Gläubigern)
Inventuren und Teilungen sind von daher eine hervorragende Quelle, um Hab und Gut, also die wirtschaftliche Situation und das Lebensumfeld einer Person bzw. einer Familie kennenzulernen, aber auch Aufschlüsse über deren Bildungsstand und die Verwandtschaftsverhältnisse zu gewinnen.
Inventuren und Teilungen haben sich schon aus dem 16. Jahrhundert erhalten, sind aber aus dem 17. Jahrhundert häufiger und vor allem aus dem 18. und 19. Jahrhundert in großer Zahl überliefert. Die Aufnahme von Inventuren und Teilungen war in vielen Territorien für weite Teile der Bevölkerung ausdrücklich vorgeschrieben, in Württemberg etwa durch das württembergische Landrecht von 1555/1610.
Inventuren und Teilungen haben sich normalerweise in Kommunalarchiven erhalten und sind aufgrund ihrer Dicke (in großer Serie in einem Regal) relativ gut zu erkennen. Genauso können sich Inventuren und Teilungen aber auch in einem herrschaftlichen Archiv in größeren Serien erhalten haben, so z.B. im Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (für die Ämter Schillingsfürst, Weikersheim, Leofels, Kirchberg und Döttingen). Herrschaftliche Archive verfügen aber auch dann über Inventuren und Teilungen, wenn diese aufgrund von Streitigkeiten zwischen den Erben überprüft werden mussten – oder wenn es sich um Diener (Beamte) der Herrschaft handelte.
Vertiefte Informationen zu Inventuren und Teilungen finden Sie in der Südwestdeutschen Archivalienkunde, Artikel Inventuren und Teilungen..
- einer Eheschließung (Zubringungsinventar)
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Leibeigenschaftsregister und -verzeichnisse
In Leibeigenschaftsverzeichnissen werden die Leibeigenen erfasst, die einer bestimmten Herrschaft angehören, ihr "eigen" sind und dafür einen Anerkennungszins zu zahlen, aber auch andere Pflichten und Lasten zu tragen haben.
Geordnet sind die Leibeigenen dabei nach den jeweiligen Wohnorten. Da der Status als Leibeigener über die Mutter vererbt wurde, werden in den Verzeichnissen zuerst die Frauen genannt, dann u.U. deren Ehemänner und in jedem Fall die Töchter und meist auch die Söhne. Vermerkt wird häufig auch die Höhe des zu zahlenden Leibzinses.
Mitunter finden sich weitere Vermerke wie>/p>
- ein etwaiger Loskauf aus der Leibeigenschaft (hier: "dise ist abkaufft umb 6 Gulden 1566"),
- der nach Erstellung des Registers eingetretene Tod einer Person ("todt"),
- die Geburt einer anderen ("Peter"),
- oder der neue Wohnsitz (hier z.B.: "Ist inn Östereich" - oder: "Ist meines gnädigen Herrn Reitschmidt zu Weikersheim").
Insofern ist in solchen Verzeichnissen und Registern normalerweise eine Zweigenerationenfolge niedergeschrieben. Erwähnt werden bei den Eltern allerdings nicht unbedingt alle Kinder, sondern normalerweise nur jene, die noch bei den Eltern wohnten oder die in ein anderes Territorium verzogen waren.
Leibeigenschaftsregister entwickeln sich im Spätmittelalter zunächst als Werkzeug, um die in unter fremder Herrschaft sitzenden eigenen Leute (Leibeigene) nicht aus dem Blick und der Herrschaft zu verlieren. Um die Wende zum 16. Jahrhundert nutzte man diese Schriftgutform im Rahmen der Intensivierung der Landesherrschaft auch als Register zur Verzeichnung der Hintersassen im eigenen Herrschaftsbereich. So hat sich je nach Ort alle paar Jahrzehnte ein Verzeichnis erhalten, in dem aber nur diejenigen Personen aufgeführt wurden, die der jeweiligen Herrschaft angehörten und dem Leibeigenenstatus zugeordnet wurden.
Vertiefte Informationen zu Leibeigenschaftsregistern finden Sie in der Südwestdeutschen Archivalienkunde, Artikel Leib- und Hühnerbücher.
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Konsistorialakten, Kirchenzensur- oder Kirchenkonventsprotokolle
Mit der Einführung der Reformation war das Bemühen verbunden, nicht nur den rechten Glauben, sondern auch die Moral, Zucht und Ordnung der Christenheit wiederherzustellen. Schnell wurden daher in den evangelisch gewordenen Territorien Institutionen aufgebaut, die neben der Aufsicht über Kirche und Schulwesen die Funktion eines Sitten- bzw. Kirchenzensurgerichts übernahmen. Dazu kamen im 18.und 19. Jahrhundert zunehmend administrative Aufgaben wie z. B. die Sozialfürsorge.
Die Verhandlungsprotokolle derartiger Institutionen bieten für genealogische Forschungen in mehrerlei Hinsicht wertvolle Informationen. Zum einen dokumentieren sie den Namen des Vaters eines unehelich gezeugten Kindes. Zum anderen bieten sie farbige Details zu Alltag und Lebenswelt einzelner Personen und Familien, zu familiären Streitigkeiten, Gerede und Verdächtigungen, Fluchen und Schwören, Ehebruch, außerehelicher Schwangerschaft und ähnlichem mehr.
Abgesehen von den in den konkreten Fall verwickelten Personen werden regelmäßig auch eine Vielzahl von Zeugen befragt, so dass teilweise das halbe Dorf aktenkundig wird. Da die Konsistorialprotokolle bzw. –akten an manchen Orten weiter als die Kirchenbücher zurückgehen, können sie in manchen Fällen zugleich die fehlende Kirchenbuchüberlieferung ersetzen. Konsistorialakten bzw. Kirchenkonventsprotokolle wurden als Einzelakten oder in Form von Protokollen fortlaufend nach Datum der jeweiligen Sitzung bzw. des Verhörs geführt.
Konsistorien oder Kirchenkonvente wurden je nach Territorium im 16. oder 17. Jahrhundert gegründet. Sie bestanden teilweise bis zum Ende des 19. Jahrhunderts fort, in Württemberg beispielsweise bis 1891. Kleinere Territorien wiesen eine einstufige Organisation auf (z. B. in der Grafschaft Hohenlohe: Abgesehen von einem de facto nicht arbeitenden Gesamtkonsistorium für die ganze Grafschaft bestand für jede Linie ein Konsistorium als einstufige Institution), größere eine mehrstufige (so in Württemberg ab 1642/44, wo es auf Gemeindeebene einen Kirchenkonvent gab, während das Oberamt die nächst höhere Instanz bildete und für die landesübergreifende Verwaltung der kirchlichen Angelegenheiten eine Abteilung innerhalb des Kultministeriums zuständig war, an deren Spitze der Konsistorialpräsident stand).
Die erhaltenen Konsistorial- oder Kirchenkonventsprotokolle lagern heute in unterschiedlichen Archiven, z.B.
- für die Grafschaft Hohenlohe pauschal im Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv, in den einzelnen Linienarchiven, Schul- und Kirchensachen, allein zu den Ehesachen über 1900 Akten in über 13 lfd.m.
- für das Herzogtum Württemberg: Kirchenkonventsprotokolle als serielle Quelle in den Pfarrarchiven oder in den Stadt- und Gemeindearchiven; durch die Zentralisierung der Pfarr- und Dekanatsarchive befinden sich mittlerweile zahlreiche Kirchenkonventsprotokolle im Landeskirchlichen Archiv Stuttgart.
Zu der gesuchten Akte kann je nach Archiv eine Volltextsuche nach dem gesuchten Personennamen in den Onlinefindmitteln führen. Protokolle und Akten wurden in den Archiven an vielen Stellen allerdings auch nur pauschal katalogisiert, die zugehörigen Katalogeinträge nennen daher die Namen der Hauptpersonen nicht. In diesen Fällen lohnt eine systematische Durchsicht der jeweiligen Protokoll- oder Aktenserie.
Vertiefte Informationen zu Konsistorialakten, Kirchenzensur- oder Kirchenkonventsprotokollen finden Sie in der Südwestdeutschen Archivalienkunde, Artikel Kirchenkonventsprotokolle.
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Südwestdeutsche Archivalienkunde
Weiterführende Artikel zu Quellen- und Archivalientypen, die für die Familienforschung wichtig sind, finden Sie auch in der Südwestdeutschen Archivalienkunde, z.B.