Die Ordnung der Dinge. Die Gründung des Generallandesarchivs 1803. Eine Internetausstellung
Die im Rahmen der napoleonischen Flurbereinigung vorgenommene Expansion des badischen Staates stellte die damalige Verwaltung vor gewaltige Herausforderungen: Galt es doch, den Flickenteppich des Alten Reiches mit all seinen großen und kleinen, geistlichen und weltlichen Territorien, seinen Fürsten, Klöstern, Städten und Rittern nun zu einem modernen und leistungsfähigen Staatswesen zusammenzufügen, das viermal so groß war, wie die alte Markgrafschaft selbst.
Und es war gewiss kein Zufall, dass gleich zu Anfang, bereits im 2. Organisationsedikt vom 8. Februar 1803 das Archivwesen neu geregelt wurde: Dies war die Geburtsstunde des Badischen Generallandesarchivs in Karlsruhe, das all die Urkunden, Akten und Karten aufnehmen sollte, die in gewaltigen Mengen aus den aufgelösten Territorien hereinströmten. Die Rechte des neuen Staates mussten gesichert, eine fortlaufende Verwaltung garantiert werden. Maßgeblich verantwortlich für die Organisation des Archivwesens - für die "Ordnung der Dinge" - war der Geheime Rat Friedrich Brauer (1754-1813): Seine in weiser Voraussicht bereits 1801 geschaffene Archivordnung sollte die Arbeit sowohl im Generallandesarchiv als auch in den Registraturen der badischen Behörden für ein Jahrhundert bestimmen und bis in die Gegenwart fortwirken.
Dieser spannenden Umbruchszeit ist die Ausstellung im Generallandesarchiv gewidmet. Sie berichtet über alte und neue Probleme der Archive: Über ihre Ordnung und Unterbringung, die Auswahl, Erhaltung und Vernichtung von Unterlagen, das Leben und Sterben der Archivare, den Umgang mit Staatsgeheimnissen, die Aneignung fremder Territorien und ihrer uralten Geschichte sowie die letztendliche Öffnung der Archive für die Wissenschaft und das interessierte Publikum. Die Ausstellung selbst folgt der Ordnung, wie sie der Geheime Rat Brauer einst ersann und durchschreitet die Welt vor 200 Jahren von A wie "Archivsachen" bis S wie "Studien".
Dr. Rainer Brüning