Euthanasie - Krankenmorde in Grafeneck I
In dem Schreiben des Württembergischen Innenministers Nr. X 4015 teilt dieser mit, dass er Dr. Mauthe und Dr. Eyrich mit dem Ausfüllen und der Überwachung der Meldebogen beauftragt hat. Desweiteren sollen die Anstalten bis zum 5. Oktober 1940 eine Liste ihrer Patienten ("Schwachsinnige, Epileptische und Geisteskranke") in zweifacher Fertigung bei Dr. Mauthe vorlegen.
Das Schreiben des Württembergischen Innenministers Nr. X 4792 ist an die staatlichen Heilanstalten, drei Privatanstalten sowie an die Zentralleitung für das Anstalts- und Stiftungswesen in Stuttgart adressiert, die über die "Verlegungen" ihrer Insassen "auf Grund der gegenwärtigen Lage" im Auftrag des Reichsverteidigungskommissars informiert werden. Alle auf Staatskosten untergebrachten geistig Behinderten waren dem württembergischen Innenministerium in Stuttgart zu melden, das die Transportlisten nach Grafeneck zusammenstellte. Zu diesem Zweck mussten alle Heil- und Pflegeanstalten einen Meldebogen ausfüllen. Ganz unten ist Meldebogen 1 abgebildet