Kapitel 5. Fürst und Landstände im Absolutismus
Die Regentschaft von Herzog Eberhard Ludwig (selbständig 1693-1733) war von außen- und innenpolitischen Konflikten bestimmt. Außenpolitisch waren die Reichskriege mit Frankreich das Hauptproblem, innenpolitisch gingen die Differenzen mit den Landständen um Steuererhebungen und Heeresfragen weiter. Die Entfremdung zwischen Landesherr und Land kam auch in der Verlegung der Residenz 1724 von Stuttgart nach Ludwigsburg zum Ausdruck.
Allerdings konnte der Herzog noch im selben Jahr die Landschaft zur dauerhaften Bewilligung von Geldern für ein stehendes Heer bewegen. Im Sinne der zeitgenössischen absolutistischen Staatsgestaltung wollte er eine merkantilistische Wirtschaftspolitik führen und das Steuerwesen reformieren, was jedoch gegen den Widerstand der Landstände nur ansatzweise gelang.
Das Verhältnis zwischen Fürst und Landständen als auch zu den württembergischen Führungsschichten sollte sich unter Herzog Carl Alexander (1733-1737) zunächst ansatzweise verbessern. Landschaft und Rat rangen dem katholischen und landfremden Nachfolger Eberhard Ludwigs aus der Winnentaler Seitenlinie umfangreiche Privilegien ab. Die Politik des Herzogs zielte darauf, dies wieder rückgängig zu machen. Zugleich vergrößerte er seinen finanziellen Spielraum, wozu er sich der Dienste des jüdischen Finanziers Joseph Süß Oppenheimer bediente. Damit geriet Carl Alexander in Konflikt mit den Vorstellungen der alten politischen Elite des Landes und der Regierungsvertreter, die er zunehmend aus der politischen Partizipation ausschloss. Nach dem plötzlichen Tod Carl Alexanders 1737 nahmen diese Kreise Rache an Oppenheimer, der nach einem widerrechtlichen Kriminalprozess hingerichtet wurde.
Mehr Informationen zum Prozeß gegen Oppenheimer
Link zur virtuellen Ausstellung:
Beschlagnahmte Briefschaften.
Der Kriminalprozess gegen Joseph Süß Oppenheimer 1737/38
bearbeitet von Robert Kretzschmar
Als dominante Herrscherpersönlichkeit sollte Herzog Carl Eugen im späten 18. Jahrhundert den württembergischen Hof weit über den deutschen Südwesten hinaus glänzen lassen. Den Fürstenhäusern Europas wollte er durch seine höfische Prachtentfaltung auch den Machtanspruch Württembergs vor Augen führen. Zunächst in engem Kontakt mit Preußen, dann mit Österreich forcierte er die militärische Aufrüstung, allerdings ohne wesentlichen Erfolg.
Die damit einhergehende Konfrontation mit den Landständen gipfelte in der Verhaftung des berühmten Staatsrechtslehrers und Landschaftskonsulenten Johann Jakob Moser, der mehr als fünf Jahre auf der Festung Hohentwiel eingekerkert wurde. Allerdings konnte sich der absolutistische Obrigkeitsstaat nicht nachhaltig im Herzogtum Württemberg durchsetzen, die landständischen Vertretungen sollten auch im 18. Jahrhundert ihre politische Bedeutung erhalten.
Der Herzog musste schließlich einlenken und schloss 1770 eine Herrschaftsvereinbarung mit den Landständen, den sogenannten "Erbvergleich", das letzte große Staatsgrundgesetz des Herzogtums Württemberg, das die alten Rechte der Landstände neu verbriefte.
Das Arrangement mit den Eliten des Landes führte nun zu einer wachsenden Machtstellung der Landstände und gleichzeitig zur Modernisierung des Landes, vor allem im wirtschaftlichen und kulturellen Bereich.