Wertheim kommt an Löwenstein
Als Graf Ludwig von Stolberg-Königstein am 24. August 1574 starb, begann das sogenannte Wertheimer Interregnum, die gemeinsame Regierung seiner drei Schwiegersöhne. Im Februar 1576 wurde in einem Vertrag geregelt, wie diese Regierung aussehen sollte (28. Februar 1576). Einer der Schwiegersöhne, Graf Ludwig III., war ein geborener Graf von Löwenstein. Bereits 1579/80 nannte er sich: Graf zu Löwenstein und Wertheim, Herr zu Scharfeneck und Breuberg. Ludwig überlebte die anderen Schwiegersöhne: Graf Philipp von Eberstein wurde 1580 wegen Leibs- und Verstandsblödigkeit unter Vormundschaft gestellt, seine Frau Catharina verzichtete 1585 auf ihren Anteil an der Regierung. Von dieser Gräfin ist ein detailliertes Testament aus dem Jahr 1582 überliefert. Ihr Mann Philipp starb am 11. September 1589 in Remlingen und wurde in der Wertheimer Stiftskirche beigesetzt. Am 1. März 1593 starb Dietrich von Manderscheid. Graf Ludwig hätte sich als alleiniger Inhaber der wertheimischen Besitzungen erfreuen können, hätte nicht Elisabeth, verwitwete Gräfin von Manderscheid und geborene Gräfin von Stolberg-Königstein, erneut geheiratet: den Freiherrn Wilhelm von Kriechingen (gest. 1610).