Spektakuläre Mordfälle und ihre Dokumentation im Staatsarchiv Ludwigsburg

Mordakte Ludwigsburg

Mehrseitiger Artikel

Missgeschick eines schlaftrunkenen Apothekers

Gutachten von Justinus Kerner mit Bestellzettel für Nathan Hertlin
Nathan Hertling schickte im Jahr 1829 seinen Knecht mit diesem Zettel zum Apotheker. Er sollte Magnesia bringen, das gegen das starke Sodbrennen Hertlings helfen sollte.
Foto: Alfred Drossel, LKZ

Nathan Hertling ist ein Lebe-Mann wie er im Bilderbuch steht. Man schreibt das Jahr 1829. Hertling genießt sein Dasein in Affaltrach (Oberamt Weinsberg), wo der ehemalige kaiserlich-königlich österreichische Oberleutnant seit 14 Jahren mit seiner Ehefrau als Privatier lebt. Er isst für sein Leben gern und ist auch dem Wein nicht abgeneigt.

Doch wie so vieles hat auch der übermäßige Weingenuss und die Schlemmerei ihre Schattenseiten: Nathan Hertling plagt das Sodbrennen.

Und weil er nicht selten das eine oder andere Hähnchenschlegelchen zu viel in seinem Mund verschwinden lässt oder ein oder zwei Gläser Wein über den Durst trinkt, weiß sich Hertling zu helfen. Mit in Weinstein aufgelöstem Magnesium verschafft er sich regelmäßig ein wohliges Gefühl im Bauch und lässt das Sodbrennen verschwinden.

Am 14. März 1829 kehrt Nathan Hertling von einer dreitägigen Sauftour zurück. Seinem Magen macht der Alkoholkonsum heftig zu schaffen. Es brennt im Bauch. Ständig muss er aufstoßen. Mit diesen Schmerzen ist nicht an Einschlafen zu denken - aber das Magnesium im Hause Hertling ist alle. Hertling schickt seinen Knecht zum Chirurgus von Affaltrach. Doch dieser kehrt mit leeren Händen zurück: "Wohl durch vielen Verbrauch von Hertling hatte der Chirurg von Affaltrach dieses Mittel nicht mehr vorrätig", schreibt der Oberamtsarzt Justinus Kerner später in einem Gutachten.

Doch Hertling krümmt sich wegen der starken Schmerzen rund um Bauch und Magen und schickt seinen Knecht in das benachbarte Eschenau, er solle beim Apotheker Karl Friedrich Klotz das Mittel besorgen. "Magnessia und purgierten Weinstein bittet für 12 Kreuzer Nathan Hertling" hat seine Frau auf einen Zettel geschrieben.

Kurz vor halb zehn kommt der Knecht in Eschenau an. Er klingelt den bereits schlafenden Chirurgus Klotz aus dem Bett und reicht ihm den Zettel der Oberleutnant-Gattin. Schlaftrunken wankt der Chirurgus zum Medikamenten-Schrank. Alphabetisch hat er dort seine Mittelchen in den kleinen Schubladen verwahrt. Seine Hände wandern gezielt zum Buchstaben M. Er steht vor den Schubladen und flüstert vor sich hin: "Mag...."

Der Chirurgus öffnet die Schublade, holt das Mittelchen heraus und reicht es dem Knecht. Was dieser zu diesem Zeitpunkt noch nicht weiß: Nicht das wohl bringende Magnesium wurde ihm übergeben, sondern Magisterium Bismuthi, also basischer salpetersaurer Wismut. Müde wie der Chirurgus war, hatte er das falsche Mittelchen aus seinen Schubladen geholt.

Niemand bemerkt die Verwechslung und das Unglück nimmt seinen Lauf: Hertling trinkt das tödliche Gemisch und hofft auf Linderung.

Doch das Brennen im Hals wird schlimmer. Hertling muss sich übergeben, krampfartige Durchfälle folgen. Auch die Muskeln verkrampfen, Hertling bekommt hohes Fieber " er macht in dieser Nacht kein Auge zu. Am Morgen ruft Hertlings Frau den Weinsberger Oberamtsarzt " zu dieser Zeit kein geringerer wie Justinus Kerner. Er kann den kritischen Zustand seines Patienten zwar vorübergehend stabilisieren, am 23. März jedoch macht der Oberleutnant gegen 2 Uhr in der Nacht seinen letzten Atemzug.

Kerner wird stutzig, kann sich nicht erklären, was Hertling so schnell das Leben nehmen konnte. Das Oberamtsgericht Weinsberg ordnet daher eine Obduktion an. Kerner untersucht gemeinsam mit anderen Ärzten den Leichnam und die Todesursache steht fest: Vergiftung durch Wismut.

Kerner selbst vernimmt später den todunglücklichen Chirurgus Klotz. Ihm war Hertling kein Unbekannter, gemeinsam hatten sie schon das eine oder andere Glas Wein geleert.

Trotzdem muss sich Klotz vor dem Kriminalsenat Esslingen verantworten. Am 20. Juni 1829 wird er zu einer fünfmonatigen Festungshaft auf dem Hohenasperg sowie zur Übernahme aller Verfahrens- und Arztkosten verurteilt.

Der Artikel wurde am 14. Mai 2005 in der Ludwigsburger Kreiszeitung veröffentlicht. Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung der LKZ.

Akteneinsicht

Die Akte kann im Staatsarchiv Ludwigsburg unter der Signatur E 319 Bü 155 bestellt und eingesehen werden. Der Lesesaal ist unter der Telefonnummer 07141/18-6337 erreichbar.